§57a Pickerl

Pickerl-Prüfung erfasst ab Mai 2023 auch Verbrauchsdaten

Die neue Regelung gilt für Erstzulassungen ab dem 1. Jänner 2021 und tritt mit 20. Mai 2023 in Kraft. Eine Verweigerung der Datenerhebung hat keinen Einfluss auf die §57a Begutachtung.