Parkpickerl : Kurzparkzone Wien: Das gilt für Unternehmer, Mitarbeiter und Kunden

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Die Wirtschaftskammer Österreich hat nützliche Informationen für Betriebe und Fahrer von Firmenfahrzeugen zusammengefasst. Ausnahmen von der Parkraumbewirtschaftung und somit die Bewilligung zum Dauerparken sind grundsätzlich für Fahrzeuge von Bewohnern, Betrieben und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch für Arbeitnehmer möglich - etwa ein Parkchip für Beschäftigte und Betriebe. Hierzu muss sich jedoch an das zuständige Magistratische Bezirksamt gewendet werden. Hier finden Sie das entsprechende Online-Formular und die Gültigkeitsabfrage sowie wichtige Hinweise zum Thema Parkchip für Beschäftigte und Betriebe

Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie den Zulassungsschein des Fahrzeugs. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern. Die Unterlagen können Sie direkt im Formular hochladen und mitschicken. Sie können sie aber auch nachreichen. Für Handwerker gibt es auch Parkkleber für mehrere beziehungsweise sogar alle Bezirke. Auch für Firmenautos, die privat genutzt werden, kann man ein Parkpickerl beantragen.

Parkkleber für den Betriebsstandort

Betriebe benötigen für ihre Tätigkeit ein eigenes Fahrzeug. Mit diesem Fahrzeug werden Warentransporte, aber oft auch Personentransporte durchgeführt. Für ein betriebserforderliches Kfz haben Betriebe die Möglichkeit, einfach eine Ausnahme in ihrem Standortbezirk zu bekommen.

  • Betriebsstandort im jeweiligen Bezirk (scheint am Gewerbeschein/GISA-Auszug auf)
  • Das Kfz muss auf den Betrieb zugelassen und betriebserforderlich sein
  • Es gibt keinen betriebseigenen Parkplatz am Betriebsstandort oder im Umkreis von 300 Metern
  • Beim ersten Fahrzeug: Es werden regelmäßige betriebserforderliche Fahrten durchgeführt
  • Bei weiteren Fahrzeugen: Es werden regelmäßige betriebserforderliche erhebliche Waren-,
    Material-, oder Gerätetransporte oder Servicetätigkeiten durchgeführt
  • Das Kfz muss für die wirtschaftliche Tätigkeit geeignet sein

Der Antrag

Die Antragstellung erfolgt über www.wko.at/wien/parken. Dort wird zuerst geprüft, ob die von der Behörde geforderten Voraussetzungen zutreffen. Bei einem positiven Ergebnis erfolgt die direkte Weiterleitung an das Online-Formular der MA65. Wenn die Vorprüfung zu einem negativen Ergebnis führt, sollte Rücksprache mit der Wirtschaftskammer Wien gehalten werden, bevor ein Antrag
gestellt wird. Kontakt: 01/51450/1040 oder parken@wkw.at

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

  • Handelt es sich um ein geleastes Auto, muss der Leasingvertrag vorgezeigt werden.
  • Bei einem privat genutzten Dienstfahrzeug wird die Bestätigung des Arbeitgebers sowie die Bestätigung über die Zahlung des entsprechendes Sachbezuges (z.B. am Lohnzettel) benötigt.
  • Selbständige benötigen bei der Beantragung eines Parkpickerls für ihr privat genutztes Firmenauto eine Bestätigung ihres Steuerberaters, berufmäßigen Parteienvertreters oder Buchhalters, dass das betreffende Fahrzeug zu mindestens 15 Prozent privat genutzt wird.
  • Wenn vorhanden, sollten auch der Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein) und der Auszug aus dem Firmenbuch mitgebracht werden.Bei Wechselkennzeichen sind die Zulassungsscheine von allen Fahrzeugen, die damit genutzt werden, erforderlich.

Parkkleber für Handwerksbetriebe (Servicekarte)

Wer in mehreren beziehungsweise allen Wiener Bezirken beim Kunden für Montagen oder Servicetätigkeit länger arbeiten muss, soll nicht gezwungen werden, sein Auto alle zwei Stunden zu verstellen. Dafür gibt es den Servicekleber, die ein dauerhaftes Abstellen der Serviceautos beim Kunden/Arbeitseinsatz ermöglicht. Die Bezahlung der Parkgebühr erfolgt entweder über Parkscheine oder – günstiger – mit einem Tages- oder Wochenparkschein.

Voraussetzung zur Erlangung der Servicekarte ist ein aufrechtes Gewerbe/Handwerk (egal wo der Standort ist), und ein für Servicetätigkeiten geeignetes Fahrzeug (Werkstattauto). Eine Servicekarte kann für maximal zwei Jahre erteilt werden. Aus Kostengründen ist ein Antrag für zwei Jahre günstiger. In Einzelfällen kann die MA 65 folgende geeignete Nachweise über die
betriebserforderlichen Fahrten verlangen: Pro beantragtem Bezirk eine Rechnung oder ein Arbeitsschein, aus dem glaubhaft hervorgeht, dass die Arbeitsdauer über zwei Stunden gedauert hat. Ab zehn Nachweisen für fünf Bezirke, erteilt die MA 65 die Servicekarte für alle bewirtschafteten Bezirke.

Der Tages-/Wochenparkschein kann in den Stadtkassen in den Magistratischen Bezirksämtern bezogen werden (MBA 1/8, 2, 3, 4/5, 6/7, 10, 11, 12, 13/14, 15 , 16, 19, 20, 21, 22, 23). Gültigkeit erlangt der Tages-/Wochenparkschein nur in Kombination mit einem Parkkleber für Handwerksbetriebe (Servicekarte).

Kosten der Ausnahmegenehmigungen

Die Kosten setzen sich zusammen aus einer Verwaltungsabgabe (bei Onlineantrag 45,- Euro, sonst 50,- Euro) und den pauschalen Parkgebühren. Die Kosten sind für zwei Jahre günstiger und betragen:

Bezirk Erstes Kfz Weitere Kfz Servicekarte
Parkgebühr 240 Euro 498 Euro Tagesparkschein 4,10 Euro Wochenparkschein 20,50 Euro
Verwaltungsabgabe 45 Euro 45 Euro 45 Euro
Summe 285 Euro 543 Euro 45 Euro

Hinweis: Parkkleber für mehr als einen Bezirk kosten das gleiche wie Parkkleber ab dem zweiten Auto. Man kann Parkkleber in maximal vier Bezirken bekommen, sofern man dort auch weitere Betriebsstandorte laut Gewerbeschein hat.

Weitere Ausnahmemöglichkeiten

  • Ausnahmen für UnternehmerInnen bzw. MitarbeiterInnen (Beschäftigte)
    Für Privatfahrzeuge des Unternehmers bzw. seiner Beschäftigten ist eine Parkkarte zum Erreichen des Arbeitsortes nur dann möglich, wenn Arbeitsbeginn oder Arbeitsende regelmäßig zu Zeiten stattfinden, an denen keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren (zwischen 24:00 und 5:00 Uhr) zur Verfügung steht. In diesem Fall wird aber die Ausnahme meist eingeschränkt auf die Zeiten 9:00 bis 15:00 Uhr oder ab 15:00 Uhr, ist also nicht den ganzen Tag gültig. Bei der Antragstellung sind Dienstpläne vorzulegen. Die Parkkarte für Beschäftigte kostet für zwei Jahre online 165,- Euro.
  • Ausnahmen für Hotels, Autohändler und Werkstätten
    Für Vorführwagen (max. 12 Monate alt) und für Kundenautos von Werkstätten und Hotelgästen gibt es eigene Ausnahmen. Da die Ausnahmen bei Hotelgästen und Werkstattkunden nicht auf ein bestimmtes Kennzeichen eingeschränkt sind, kann man diese Ausnahme für unterschiedliche (Kunden)Autos verwenden. Diese Ausnahmen kosten 45,- Euro (online), da die Parkgebühr noch mit (Tages)Parkscheinen bezahlt werden muss. Details zu diesen Ausnahmen finden sie unter www.wko.at/wien/parken.

Hinweis: Information für Betriebe mit Standort außerhalb von Wien finden Sie unter https://www.wko.at/service/w/v...

Informationsquellen: Wirtschaftskammer Österreich, Stand: Jänner 2022; Redaktion