Parkpickerl : 2022 wird ganz Wien zur Kurzparkzone

kurzparkzone parken wien österreich großstadt hauptstadt verkehr verkehrszeichen verkehrsschild parkzone parkverbot gebäude kirche skyline schild druckartikel parkuhr gebühr gebührenpflichtig ankuft abfahrt urlaub freizeit einparken uhrzeit parken verboten parkplatz parkplätze strafzettel parkwächter vergehen strafe straße innenstadt bezirk bezirke randbezirke parkstreit kfz pkw sehenswürdigkeit wahrzeichen warnschild kurzparkzonen parkdauer parkzeit innere stadt straßenschild auto autos
© bettina sampl - stock.adobe.com

Ab 1. März 2022 wird auch in Floridsdorf, Donaustadt, Liesing, Hietzing und im bisher nicht parkraumbewirtschafteten Teil Simmerings das flächendeckende Parkpickerl eingeführt. Somit gibt es für jeden Bezirk ein eigenes Parkpickerl, das nur im eigenen Bezirk gilt. Ab 1. Dezember 2021 kann das dieses online bestellt werden. Vorteil: Der Online-Antrag ist um bis zu 10,70 Euro günstiger und kann auf wien.gv.at/parkpickerl oder mit Bürgerkarte oder Handysignatur, der digitalen Unterschrift, beantragt werden. Das Pickerl wird im Anschluss per Post zugestellt.

Antrag auf den Bezirksämtern

Im neuen Jahr kann man den Antrag auch persönlich im Magistratischen Bezirksamt stellen, konkret ab dem 10. Jänner 2022. ACHTUNG: aufgrund der Covid-Beschränkungen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird daher die Online-Beantragung empfohlen.

Parkpickerl in allen Bezirken

Alle Parkpickerl sind weiterhin nur für den eigenen Wohnbezirk gültig. Mit dem Parkpickerl in jedem Bezirk werden ab 1. März 2022 auch die Tarife und die Kurzparkzeiten Wien-weit vereinheitlicht. Die Kurzparkzone gilt dann in allen Bezirken Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr für eine maximale Parkdauer von 2 Stunden (ausgenommen Geschäftsstraßen). Für die bestehenden Pickerl-Bezirke gibt es darüber hinaus keine Änderungen. Vor März 2022 erworbene Parkpickerl in den bestehenden Pickerl-Bezirken gelten weiter bis zum regulären Bewilligungsende und werden auch für die neuen Geltungszeiten und Zonen anerkannt. Nach dem Auslaufen des alten Parkpickerls wird ein neues Parkpickerl ausgestellt, das an die neuen Regelungen angepasst ist.

>> Hier geht es zum Online-Formular für das Parkpickerl für Bewohner des jeweiligen Bezirks

>> Hier finden Sie Informationen zur Parkkarte für Unternehmen