§57a Pickerl : Pickerl-Prüfung erfasst ab Mai 2023 auch Verbrauchsdaten

§ 57a periodische Fahrzeug-Überprüfung PTI Pickerl
© BFT/Rita Newman

Ab 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der Begutachtung nach §57a müssen die Verbrauchsdaten erfasst werden. Betroffen sind laut ÖAMTC Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 und Abgasklasse "6d" oder "6e". Die Daten werden an das Umwelt- und Klimaministerium gesendet und an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.

Das Auslesen läuft über eine Softwareschnittstelle im Fahrzeug. So soll festgestellt werden, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Der ÖAMTC machte darauf aufmerksam, dass das Auslesen der Daten auch verweigert werden könne. "Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung - man bekommt trotzdem ein Pickerl", erklärte Andrej Prosenc, ÖAMTC-Techniker.

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Kritik kam allerdings vom ARBÖ. "Für die reine Erhebung der Verbrauchsdaten je Fahrzeugmodell wäre es ausreichend gewesen, die ersten elf Stellen einer Fahrgestellnummer zu übermitteln", hieß es in einer Aussendung. Dies sei aber nicht der Fall, was eine Anonymisierung unmöglich mache.

(APA/red.)