EU-Kommission : Österreich von EU wegen technischer Überwachung von Pkws gerügt

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Die Europäische Kommission hat sechs EU-Mitgliedstaaten - darunter Österreich - aufgefordert, die EU-Vorschriften für die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen korrekt umzusetzen. Gegen vier Staaten wurde mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Auch Österreich ist betroffen und muss innerhalb von zwei Monaten die festgestellten Mängel beheben.

Bulgarien und Finnland hatten bereits im November 2022 Aufforderungsschreiben erhalten. Beide Staaten setzen die Richtlinie nach Ansicht der Kommission in einigen Punkten noch immer nicht ausreichend um. Daher erhalten sie nun mit Gründen versehene Stellungnahmen. Bei Nichtbefolgung wäre der nächste Schritt die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs.

eCall-Prüfung seit 2018 fällig

Verschiedene Aspekte der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen haben Österreich, Dänemark, Griechenland und Litauen nach Ansicht der Kommission nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Dies betrifft beispielsweise die Verpflichtung, eCall in die Liste der zu überprüfenden Punkte aufzunehmen. eCall ist ein von der Europäischen Union vorgeschriebenes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Es muss seit dem 31. März 2018 verpflichtend in alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eingebaut werden.

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Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um Brüssel zu antworten und die Mängel zu beheben. Ist die Kommission damit nicht zufrieden, kann sie im nächsten Schritt mit Gründen versehene Stellungnahmen verschicken.

(APA/red.)