Verkehr : Hier darf auch ohne Parkpickerl geparkt werden
Die Stadt Wien hat sich auf ein paar wenige Ausnahmen geeinigt, wo ab 1. März kein Parkpickerl zum Parken erforderlich ist. Ein Kriterium stellt die schlechte öffentliche Erreichbarkeit dar. Es geht vor allem um Straßenzüge am Stadtrand, die von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen werden.
Im 14. Bezirk ist das zum Beispiel die Mauerbachstraße sowie der Wolfersberg. Im 17. Bezirk wird der Obere Heuberg von der Parkpickerlpflicht befreit. Dort war das schon bisher der Fall, in einer neuerlichen Befragung sprachen sich die Anrainer erneut gegen die Parkraumbewirtschaftung aus.
In Floridsdorf wird der Senderparkplatz beim Bisamberg ausgenommen. In Liesing kann man weiter im Industriegebiet in Inzersdorf ohne Parkschein parken, aber nur dort, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen. Teile von Kaltenleutgeben und Kalksburg sind ebenfalls befreit.
Im Bereich der Donauinsel wird die Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg ausgenommen. Um hier zu verhindern, dass Wochenpendler ihr Auto abstellen – wird allerdings von 8.00 bis 11.00 Uhr eine Kurzparkzone gelten mit maximal zwei Stunden Parkdauer. Vonseiten der Stadt wird betont, dass man bei den Ausnahmen sehr restriktiv vorgegangen sei und es sich meist um Bereiche handelt, die mit "Öffis" nicht gut erreichbar sind.
Die Ausnahmen im Überblick:
14. Bezirk:
Mauerbachstraße nach der Hohe-Wand-Wiese (Steinbachtal)
Wolfersberg: Gebiet, das durch Mauerbachstraße, Hauptstraße, Linzer Straße, Bujattigasse, Hüttelbergstraße, Knödelhüttenstraße abgegrenzt wird
17. Bezirk:
Oberer Heuberg: Gebiet, das im Osten von Andergasse, Wallishaussergasse, Pointengasse, Trimmelgasse, Promenadegasse, Luchtengasse, Neuwaldegger Straße begrenzt wird
21. Bezirk:
Senderparkplatz
22. Bezirk:
Im Bereich der Donauinsel wird das Gebiet der Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg (in Verlängerung ab dem Ölhafen als Finsterbuschstraße geführt) inklusive Dechantweg befreit. Spezielle Regelung mit Kurzparkzone zwischen 8.00 und 11.00 Uhr
23. Bezirk:
Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße (nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen)
Kaltenleutgebner Straße – die Zonengrenze liegt dort bei der Talgasse (Perchtoldsdorf)
Kalksburg – die Zonengrenze liegt dort in der Breitenfurter Straße auf Höhe Jakob-Sommerbauer-Gasse