E-Ladestationen eichen : Smatrics betreibt Eichstelle für E-Ladeinfrastruktur in Österreich

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Smatrics kann ab sofort österreichweit und herstellerunabhängig das Eichen von Ladestationen übernehmen.

- © Patrick Daxenbichler - stock.adobe.com

Wie der Ladeinfrastrukturanbieter in einer Pressemitteilung bekanntgab, gehört das Unternehmen mit 27. September 2024 österreichweit zu den ersten, die als Eichstelle für E-Ladestationen ermächtigt sind.

„Als Smatrics setzen wir uns für eine korrekte energiebasierte Abrechnung ein. Selbst Eichstelle zu werden, war der nächste logische Schritt, da es hier zurzeit noch zu wenig Kapazitäten für alle Ladestationen in Österreich gibt“, zeigt sich CEO Hauke Hinrichs erfreut. Das Unternehmen kann ab sofort österreichweit und herstellerunabhängig das Eichen von Ladestationen übernehmen und ist ermächtigt, sowohl Erst-, Neu- als auch Nacheichungen durchzuführen.


  • Hauke Hinrichs, CEO von SMATRICS
    "Wir haben die Anpassung der Eichvorschriften für E-Ladeinfrastruktur bereits 2022 in unserem Masterplan gefordert und mit September konnten wir den Ermächtigungsprozess als Eichstelle erfolgreich abschließen."

    Hauke Hinrichs, CEO von Smatrics

Wie der Herstellermitteilung zu entnehmen ist, existieren in Österreich derzeit mehr als 24.000 öffentliche Ladepunkte. Alle nicht öffentlichen, also jene zu Hause oder in Betrieben, müssen hier noch hinzugezählt werden. Laut Smatrics ist der Bedarf, Ladepunkte zu eichen, also entsprechend groß.

Die Bedingungen für das Eichen von E-Ladeinfrastruktur seien für die Branche bis jetzt durchaus herausfordernd gewesen, da es nur eine private Stelle gab, die diesen Service übernehmen konnte. Hinrichs erklärt: „Wir haben die Anpassung der Eichvorschriften für E-Ladeinfrastruktur bereits 2022 in unserem Masterplan gefordert und mit September konnten wir den Ermächtigungsprozess als Eichstelle erfolgreich abschließen." Das Unternehmen sei damit AFIR- sowie eichrechts-konform unterwegs.

Eichvorschriften für Ladetarifgeräte – was ist das?

Seit 1. Juni 2023 gilt eine neue Verordnung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen Österreich. In den „Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge“ sind unter anderem allgemeingültige technische Vorgaben für Ladetarifgeräte festgehalten.

Damit wird definiert, unter welchen Voraussetzungen an Ladetarifgeräten – also einer E-Ladestation – im Land nach Kilowattstunde verrechnet werden darf. Mit der verpflichteten Eichung der Ladestationen ist rechtlich sichergestellt, dass die Verrechnung der bezogenen Energie korrekt ist.

Neu- oder Nacheichungen: unkompliziert und schneller

Auch wenn die Eichung von Ladestationen in der Regel zehn Jahre gültig ist, kann eine Neueichung zum Beispiel aufgrund von Reparaturen mit Eichplombenverletzung fällig werden. Dies kann beispielsweise beim Tausch des Ladekabels oder des Displays der Fall sein. Besonders nicht geeichte Ladepunkte mit einer Ausnahmegenehmigung bis 2026 sind jetzt am Zug.

„Es ist wichtig, dass Betreiberinnen und Betreiber, deren Ladestationen bei der Umstellung der Abrechnung nach Kilowattstunde nicht geeicht waren, ihr Geschäft aufrechterhalten können und das unter rechtskonformen und verlässlichen Bedingungen. Eine unkomplizierte, rasche Ersteichung ist hierfür entscheidend“, betont Hinrichs.