Corona-Lockdown : Hier werden die Kurzparkzonen vorübergehend ausgesetzt
Im Zusammenhang mit den bestehenden Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben laut Autofahrerclub ÖAMTC einige Städte und Gemeinden die bestehenden Kurzparkzonenregelungen gelockert. Die Maßnahmen sollen dazu dienen Bürgern während der Lockdown-Phase dringend notwendige Wege mit dem Pkw zu erleichtern. Mit Stand 18. November 2020, liegen dem ÖAMTC von den Magistraten folgender Städte Bestätigungen vor, dass die Überwachung bis auf Widerruf ausgesetzt wird:
Salzburg
Klagenfurt
Villach
Feldkirchen
Wolfsberg
Völkermarkt
Wiener Neustadt
Perchtoldsdorf
Mistelbach
Purkersdorf
Eisenstadt
Neusiedl am See
Wels
Weiz
Feldbach
Judenburg
ÖAMTC-Experte Dittrich weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich um keine allgemeine Aufhebung, die für alle Städten gilt, handelt: „Auch in Wien gelten die Kurzparkzonen nach derzeitigem Wissenstand weiter.“ Dem Club liegen zwar Informationen vor, dass in mehreren Landeshauptstädten zur Zeit eine Aussetzung der Kurzparkzonen geprüft wird, konkrete Aussagen dazu gibt es aber noch nicht. „Unabhängig von gültigen oder temporär aufgehobenen Kurzparkzonen, zu beachten ist, dass Anrainer- und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte- und Parkverbote und andere allgemeine Regelungen für das Abstellen von Kfz auf jeden Fall ausnahmslos zu beachten ist“, appelliert Dittrich.