Abgasskandal

Investorenverfahren zur Dieselaffäre bei VW erneut verzögert

Das Gericht teilte mit, da sich die Verfahrensbeteiligten gegen Verweise auf das Zeugnisverweigerungsrecht gewehrt hätten, müsse der Senat darüber in einem Zwischenurteil entscheiden. Die Fortsetzung des Mammutverfahrens ist für den 19. und 20. September vorgesehen.

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