Kurzparkzone : Wo in Wien ab 1. März Kurzparkzone ist

Public Parking Full of Cars Ground Level Close Up. Automotive and Transportation Concept. Parking Space Problem.
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Ab dem ersten März greift in ganz Wien die Kurzparkzonen-Regelung. Einerseits wird die Parkraumbewirtschaftung auf die noch fehlenden Bezirke ausgeweitet, andererseits kommt es zu einer Vereinheitlichung der Regelungen. Das betrifft die maximale Parkdauer sowie die Zeiten, in denen die Kurzparkzone gilt. Betroffen von der Ausweitung der Kurzparkzone sind nun auch Liesing (23. Bezirk), Donaustadt (22. Bezirk), Floridsdorf (21. Bezirk) und Hietzing (13. Bezirk). In Simmering (11. Bezirk) werden die Parkpickerl-Zonen auf den gesamten Bezirk ausgeweitet, nachdem dort zum Teil bereits eine Kurzparkzone verordnet wurde.

Ein Pickerl für die Anrainer

Wie zuvor gilt nun auch in den bisher ausgenommenen Gebieten: Wer Anrainer ist, kann ein Parkpickerl beantragen und darf sein Auto auch in Kurzparkzonen abstellen. Zeitliche Beschränkungen gibt es dann nicht mehr. Nicht wenige haben das bereits getan: Bisher gab es 112.500 Anträge auf das Pickerl, wie ein Sprecher der zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) mitteilte. Monatlich gerechnet kostet die Plakette fürs Anrainer-Auto zehn Euro, die Gültigkeitsdauer beträgt mindestens drei beziehungsweise höchstens 24 Monate.

Dazu kommt bei Erstbeantragung oder erneuert Beantragung eine Verwaltungsgebühr. Deren Höhe ist jedoch verschieden, je nachdem, für welchen Weg der Beantragung man sich entscheidet: Beim persönlichen Antrag im Magistratischen Bezirksamt werden 50 Euro fällig, beim Online-Antrag mit Bürgerkarte/Handy-Signatur 39,30 Euro, und beim Online-Antrag ohne Bürgerkarte/Handy-Signatur 45 Euro.

Gilt ein "altes" Parkpickerl eigentlich auch weiterhin? Vor März 2022 erworbene Parkpickerl für die bestehenden Pickerl-Bezirke behalten ihre Gültigkeit und werden auch für die neuen Geltungszeiten und Zonen anerkannt. Nach dem Auslaufen des alten Parkpickerls wird ein neues entsprechend der neuen Regelungen ausgestellt.

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Die neue Regelung im Überblick - © APA

Überlappungsgebiete zwischen den Bezirken

Zwischen den Bezirken gibt es zwar auch Überlappungsgebiete, prinzipiell dürfen Autobesitzer ihr Kfz aber nur im eigenen Wohnbezirk unbegrenzt parken. Einige wenige Straßenzüge, etwa in Industriegebieten, werden nicht zur Kurzparkzone. Welche lesen Sie ihn: Hier darf auch ohne Parkpickerl geparkt werden

Im Rest der Stadt gilt diese mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden künftig überall einheitlich. Der Zeitraum wurde mit 9.00 bis 22.00 Uhr festgelegt. Bisher gab es hier Unterschiede. Um die neuen Gebiete der erweiterten Parkraumbewirtschaftung auch betreuen zu können, stellt die Stadt rund 250 neue Parkraumüberwachungsorgane ein.

Bisher waren 600 Parkraumüberwachungsorgane im Einsatz. Wien betont stets, dass die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung direkt in den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel fließen. Pendlern, die nicht auf Öffis umsteigen, wird empfohlen, Park & Ride-Anlagen zu nutzen.

Das Modell flächendeckender Kurzparkzone wurde in Wien 1993 erstmals erprobt, und zwar in der Innenstadt. Seither wurde sukzessive ausgedehnt - auch weil Autonutzer ohne Abstellberechtigung auf jene Bezirke auswichen, in denen noch unbegrenzt geparkt werden konnte. Zuletzt war 2019 Döbling an der Reihe. (apa/red)

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