Finanzierung : Home-Office kann Verlust der Pendlerpauschale nach sich ziehen

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Die finanzielle Belastung steigt durch die Energiepreise immer weiter, gerade pendelnde Personen, die ihren Lebensunterhalt an einem öffentlich schlecht erreichbaren Arbeitsplatz bestreiten, trifft das derzeit hart. Das Energiepaket der Bundesregierung beinhaltet nun auch eine Entlastung der Pendler in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro. Dazu sieht die Regierung eine 50-prozentige Erhöhung der Pendlerpauschale sowie eine Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023 vor. Wer zu wenig verdient, um Lohnsteuer zu bezahlen, soll eine Negativsteuer von 100 Euro erhalten. Die Steuerersparnis macht bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro und Anspruch auf die große Pendlerpauschale rund 60 Euro pro Monat aus.

Diskussion um Erhöhung der Pendlerpauschale

Was auf den ersten Blick vernünftig erscheint, würde vorrangig aber jenen in die Hände spielen, die ohnehin finanziell besser aufgestellt seien und die Krise besser abfedern könnten, kritisiert der ARBÖ in einer Aussendung. Zudem würde auf jene vergessen, die zwar keine Pendler seien, aber dennoch täglich ihr Auto nützen müssten, so ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig. Eine Senkung der Mineralölsteuer und die Einführung eines Preisdeckels für Treibstoff wäre daher für den Autofahrerclub unumgänglich.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde nun seitens der Regierung damit beauftragt, zu prüfen, ob nicht fehlender oder beschränkter Wettbewerb die Ursache der derzeit hohen Preise an den Zapfsäulen sein könnte. Die Preissteigerungen bei Kraftstoff fielen in Österreich im EU-Vergleich sehr hoch aus – gerade bei Euro Super und Dieselkraftstoff, wo bei letzterem nur Deutschland noch teurer ist. Die Autofahrerclubs ARBÖ Und ÖAMTC fordern auch eine Verschiebung der geplanten CO2-Bespreisung, die ab Juli gekommen wäre. Auf diese Weise könnten alle Autofahrer entlastet werden.

Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) hatte zuvor ebenfalls ausdrücklich von dieser Form der Pendlerpauschale abgeraten, weil davon vor allem Bezieher höherer Einkommen profitieren würden. Die Pendlerförderung in Österreich sei ohnehin schon "sehr großzügig, wenn man alle Maßnahmen auf Bundesebene (Verkehrsabsetzbetrag, Pendlerpauschale, Pendlereuro, erhöhte Negativsteuer, Jobticket) sowie die Förderungen der Bundesländer berücksichtigt.“ Die Pendlerförderung sollte stattdessen vereinfacht und ökologisiert werden, sagen die Wirtschaftsforscher.

Absetzbetrag zur Steuerminderung

ÖGB-Chef Wolfgang Katzian hat sich neuerlich für die Umwandlung der Pendlerpauschal in einen einkommensunabhängigen Absetzbetrag ausgesprochen, um den die Steuer vermindert wird. Die steuerlichen Begünstigungen für Pendler sind derzeit vielfältig und recht unübersichtlich, so die Kritik. Grundsätzlich werden Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort pauschal mit einem Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro pro Jahr abgegolten, der vom Arbeitgeber automatisch bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird. Wer im Kalenderjahr nicht mehr als 12.200 Euro verdient und auch Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat, für den erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 690 Euro.

Bei Einkommen zwischen 12.200 Euro und 13.000 Euro pro Jahr vermindert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf 400 Euro. Wer nicht mehr als 15.500 Euro im Kalenderjahr verdient, bekommt zudem einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 400 Euro. Dieser Zuschlag vermindert sich gleichmäßig bis zu einem Einkommen von 21.500 Euro auf null - der Zuschlag wird aber nur bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Anders als der Verkehrsabsetzbetrag ist die Pendlerpauschale ein Steuerfreibetrag und vermindert nicht direkt die Lohnsteuer, sondern die Steuerbemessungsgrundlage. Die Steuerersparnis hängt deshalb von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab: Wer mehr verdient und in eine höhere Steuerklasse fällt, erspart sich auch mehr.

Kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz ohne Rundung min­des­tens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt, und die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels auf zumindest dem halben Arbeitsweg möglich und zumutbar ist. Die Wegstrecke bemisst sich nach Streckenkilometern des Massen­beförder­ungs­mittels und allfälliger zusätzlicher Straßenkilometer und Gehwege. Hierbei ist die schnellste Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und eine optimale Kombination mit dem Individualverkehr (z.B.: Park and Ride) zu unter­stellen. Es ist jedoch nicht von Bedeutung, ob Sie tatsächlich einen Pkw zur Verfügung haben oder Sie die schnellste Verbindung nutzen.

Kilometer Monatlich Jährlich
mindestens 20 km 58 € 696 €
> 40 km 113 € 1.356 €
> 60 km 168 € 2.016 €

Große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale bekommt man bei einer Entfernung von mindestens zwei Kilometern, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar ist - zum Beispiel wenn die Fahrtdauer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 120 Minuten beträgt. Hinweis: Wenn man für eine Wegstrecke zwar weniger als 120 Minuten benötigt, aber mehr als 60 Minuten, dann ist die entfernungsabhängige Höchstdauer zu berechnen. Diese beträgt 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer der Wegstrecke.

Kilometer Monatlich Jährlich
mindestens 2 km 31 € 372 €
20 bis 40 km 123 € 1.476 €
40 bis 60 km 214 € 2.568 €
> 60 km 306 € 3.672 €

Pendlereuro reduziert die Lohnsteuer

Zusätzlich haben Dienstnehmer, denen ein Pendlerpauschale zusteht, auch Anspruch auf den "Pendlereuro", der direkt die Lohnsteuer reduziert und nicht die Bemessungsgrundlage. Pro Jahr beträgt der Pendlereuro derzeit zwei Euro pro Kilometer Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Zu berücksichtigen sei darüber hinaus, dass mehrere Bundesländer zusätzlich eigene Beihilfen für Pendler gewähren, betont das Wifo. Diese seien in der Regel an Einkommensgrenzen geknüpft. Eine Reform der "Pendlerförderung" sollte eine Straffung beziehungsweise Zusammenführung der unterschiedlichen Instrumente anstreben, sagte Wifo-Expertin Daniela Kletzan-Slamanig zur Nachrichtenagentur APA.

Auf das Sollten Sie achten, wenn Sie regelmäßig Home-Office machen

Auch Arbeitnehmer, die nicht jeden Tag in die Arbeit pendeln, wie Teilzeitbeschäftigte oder wenn nur an einzelnen Tagen im Betrieb gearbeitet wird, können ab vier Arbeitstagen pro Monat die Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geltend machen. Gleiches gilt für Wochenpendler, die nur einmal wöchentlich zum Arbeitsplatz pendeln.

  • Für die volle Pendlerpauschale beziehungsweise den vollen Pendlereuro müssen die Voraus­setzungen wie bisher an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats gegeben sein.
  • Zwei Drittel können Sie absetzen, wenn Sie diese Voraussetzungen zwischen acht und zehn Tagen in einem Kalendermonat erfüllen.
  • Ein Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an vier, höchstens an sieben Tagen des Monats erfüllt sind.

    Seit dem 1. Juli gelten die allgemeinen Regeln - mit Ausnahme der Monate November und Dezember 2021 - für die Pendlerpauschale. Wer weiterhin das volle Pendlerpauschale beziehen will, muss mindestens 11 Tage pro Monat zu seinem Arbeitsplatz fahren. Mit zwei Tagen Home-Office pro Woche sind die Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Hier besteht aufgrund einer Sonderregelung voller Anspruch.

    • Wenn Sie mehr als 10 Tage im Monat tatsächlich pendeln, steht Ihnen die Pendlerpauschale für den Monat ungekürzt zu.
    • Wenn Sie mehr als 7, aber nicht mehr als 10 Tage im Monat tatsächlich pendeln, steht Ihnen die Pendlerpauschale zu zwei Dritteln zu.
    • Wenn Sie mehr als 3, aber nicht mehr als 7 Tage im Monat tatsächlich pendeln, steht Ihnen die Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.

    Wie Sie zur Pendler­pau­schale kommen

    • Mit dem Ausdruck des Pendlerrechners beantragen Sie die Pendlerpauschale und den Pendler­euro bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
    • Wenn der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis liefert oder Ihr Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt, dann verwenden Sie das Formular L33. Dann können das Pendler­pau­schale und der Pendlereuro gleich bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
    • Wenn das Pauschale noch nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, machen Sie die Pendlerpauschale im Rahmen der Werbungskosten bei der Arbeit­nehmer­Innen­veranlagung geltend.

    Quellen: APA, Arbeiterkammer (Stand: 22.03.2022)