Fahrsicherheit : Verpflichtende Fahrerassistenzsysteme bei Neuwagen

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Im Vordergrund der Fahrerassistenzsysteme (FAS) stehen Sicherheitsaspekte und die Steigerung des Fahrkomforts. Die elektronischen Zusatzeinrichtungen in Kraftfahrzeugen dienen der Unterstützung in bestimmten Fahrsituationen: "Das Ziel ist, die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten und verletzten Personen durch die Sicherheitssysteme weiter zu senken", begrüßt der ÖAMTC. Derartige Systeme können automatisch in Antrieb, Steuerung (etwa Gas, Bremse) oder Signalisierungseinrichtungen des Fahrzeuges eingreifen oder Lenkerinnen und Lenker vor oder während kritischer Situationen warnen.

ÖAMTC Fahrtechnik
Georg Scheiblauer, Leiter Zentrum Teesdorf, ÖAMTC Fahrtechnik - © ÖAMTC Fahrtechnik

Folgende Fahrerassistenzsysteme müssen laut ÖAMTC künftig verpflichtend eingebaut werden. Für die Fahrzeugklassen M1/ N1 (Pkw und Kleintransporter) werden zum 06. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen folgende Assistenten verpflichtend:

  • Notbremsassistent: Das System erkennt einen möglichen Zusammenstoß und leitet selbstständig eine Notbremsung ein. Auch wenn ein Unfall nicht immer vermieden werden kann, verringert sich so die Geschwindigkeit und damit die Schwere eines eventuellen Aufpralls. Herausfordernd ist das Erkennen ungeschützter Verkehrsteilnehmer, etwa Fußgänger, deren Bewegungsmuster nur schwer vorauszusagen sind. Im ersten Schritt ab 2022/2024 muss das System Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe auch Radfahrende und zu Fuß gehende Personen.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Das System hält das Fahrzeug auf seinem Fahrstreifen. Mit einer Kamera oder einer Kombination von verschiedenen Sensoren (Kameras, Radar, Infrarot) wird der Verlauf der Fahrspur erfasst. Droht das Verlassen der Spur, warnt das Fahrzeug zuerst, entweder optisch, akustisch oder durch ein Vibrieren. Beim Verlassen der Spur greift das System aktiv ein und lenkt das Fahrzeug wieder zurück.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird über Kameras (Verkehrszeichenerfassung), Kartendaten (Navigationssystem) oder (bei späteren komplexeren Systemen) durch Infrastruktursignale erfasst. Bei Überschreiten des Limits wird die lenkende Person entweder vom Fahrzeug darauf aufmerksam gemacht, etwa durch eine optische Anzeige oder ein pulsierendes Gaspedal oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits in den Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer. Ein Deaktivieren muss möglich sein, bei jedem Starten des Fahrzeugs ist der Geschwindigkeitsassistent automatisch wieder aktiv.
  • Rückfahrassistent: Um Zusammenstöße beim Rückwärtsfahren zu verhindern, werden mittels Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren Informationen über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte in das Cockpit geliefert.
  • Notbremslicht: Seit über 80 Jahren sind für Kraftfahrzeuge Bremslichter vorgeschrieben, die zwei Zustände anzeigen: ein oder aus. Künftig wird es eine weitere Anzeige geben: Wird mit starker Verzögerung abgebremst, zeigt das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die (Not-)Bremsung und warnt so nachfolgende Fahrzeuge. Ausgelöst wird das System durch einen Verzögerungssensor oder das ABS.
  • Müdigkeitswarner: Bei diesen Systemen werden die Lenkbewegungen analysiert, die bei Müdigkeit ein erkennbares Schema aufweisen. Auch bei nachlassender Aufmerksamkeit (etwa vermehrtem Zuwenden zu anderen Insassen) sollen Fahrerinnen und Fahrer gewarnt werden. Die verarbeiteten Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und müssen unmittelbar nach der Analyse gelöscht werden.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung: Dieses System soll unfallbezogene Parameter vor, während und nach einem Aufprall, ausschließlich zum Zweck der Unfallforschung, sammeln. Dabei werden präzise Datensätze generiert, die vor einem unautorisierten Zugriff geschützt sein müssen. Diese Informationen sind anonymisiert abzulegen und dürfen keine Schlüsse auf Fahrzeug und Halter oder Lenker zulassen. Die Speicherung kann nicht deaktiviert werden.
  • Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren: Eine standardisierte Schnittstelle ermöglicht die Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Diese kann die Inbetriebnahme des Fahrzeugs durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden.

Für die Fahrzeugklassen M2/M3/N2/N3 (Busse und Lkw) werden zum 06. Juli 2022 folgende Assistenten für neue Fahrzeugtypen verpflichtend:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Abbiegeassistent
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
  • Vorrichtung zum Einbau eines Alkohol-Interlock
  • Schutz vor Cyberangriffen
  • Reifendrucküberwachung (TPMS)
  • Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen)

Bereits für Neuzulassungen für die Klassen M2/M3/N2/N3:

  • Spurhaltewarnsystem
  • Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS)**

**AEBS zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind erst ab 2024 verpflichtend!

Pkw-Notbremsassistent-Demonstration in Teesdorf, Bezirk Baden