Auf bis zu 8 Jahre : Mitsubishi Motors verlängert Garantie und Pannenhilfe

Die Einführung des neuen Outlander Plug-in Hybrid markiert die Verlängerung der bestehenden fünfjährige Werksgarantie.

Die Einführung des neuen Outlander Plug-in Hybrid markiert die Verlängerung der bestehenden fünfjährige Werksgarantie.

- © Mitsubishi Motors

Mit der Einführung des neuen Outlander verlängert Mitsubishi Motors die bestehende fünfjährige Werksgarantie um bis zu drei weitere Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kundinnen und Kunden somit von einem Garantiepaket mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu acht Jahren profitieren. Parallel dazu wird das Mitsubishi Assistance Package (MAP) unter den gleichen Bedingungen ebenfalls auf bis zu acht Jahre ausgeweitet.

Dieses erweiterte Serviceangebot gilt nicht nur zur Markteinführung des neuen Flaggschiffs der Modellpalette, des Outlander Plug-in Hybrid, sondern wird auch auf alle neuen Modellreihen ab 2025 angewendet.

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"Bieten unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit"

„Mitsubishi Motors steht seit jeher für Qualität und Zuverlässigkeit. Mit der neuen Acht-Jahres-Garantie und dem erweiterten Pannenhilfeprogramm unterstreichen wir unser Vertrauen in unsere Produkte und bieten unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit“, ist Frank Krol, Präsident und CEO von Mitsubishi Motors Europe, von dem neuen Garantiepaket überzeugt.

Wie Mitsubishi Motors in einer Aussendung beschreibt, tritt die bedingte Garantieverlängerung in Kraft, sobald die fünfjährige Werksgarantie oder die Laufleistung von 100.000 km erreicht ist. "Ab diesem Zeitpunkt wird die Verlängerung der Garantie und des MAP-Services jährlich mit der planmäßigen Wartung in einer autorisierten Mitsubishi-Vertragswerkstatt aktiviert", heißt es.

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Kundinnen und Kunden, die während den ersten fünf Jahren keine Vertragswerkstätte aufgesucht haben, können laut Mitsubishi Motors dennoch am erweiterten Garantieprogramm teilnehmen, wenn eine Eingangsprüfung durchgeführt wird. Die erweiterte Garantie endet, sobald das Fahrzeug ein Alter von acht Jahren oder eine Laufleistung von 160.000 km erreicht – je nachdem, was zuerst eintritt.