Gutachten : Das richtige Gutachten für Oldtimer

car, retro, road, vintage, cars, old, classic, trip, travel, vehicle, drive, transport, street, transportation, automobile, auto, style, driving, summer, lifestyle, antique, background, vacation, luxury, sky, oldtimer, beautiful, motor, autumn, fall, forest, nature, season, yellow, park, light, landscape, tree, path, sunset, orange, nobody, outdoors, leaves, sunlight, sunny, way, rural, sun, october
© magdal3na - stock.adobe.com

Bei einem Oldtimer-Gutachten wird der Zustand eines Fahrzeugs dokumentiert und durch eine genaue Begutachtung eingestuft. Oldtimer-Gutachten sind daher eine Voraussetzung für die Ermittlung des Marktwertes eines Oldtimers. Der Marktwert richtet sich in erster Linie nach dem Originalzustand des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass Veränderungen auch dann zulässig sind, wenn dafür zeitgenössische Teile verwendet werden. Oldtimerbesitzer sollten den aktuellen Marktwert ihres Fahrzeugs kennen, da dieser im Falle eines Verkaufs wichtig ist. Für historische Fahrzeuge sind Oldtimer-Gutachten unverzichtbar, vorausgesetzt man möchte eines der begehrten Kennzeichen erhalten. Für die Beantragung gibt es in der Regel drei Gründe: die Zulassung des Oldtimers, die Einstufung durch die Versicherung und der Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs. Je nachdem, wofür das Oldtimer-Gutachten benötigt wird, kann auch die Art des Oldtimer-Gutachtens variieren.

Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut

Im Prinzip gilt ein Auto als Oldtimer, wenn das Datum der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Liegt sie nur 20 Jahre zurück, gilt das Fahrzeug als Youngtimer. Im Rahmen der Begutachtung wird daher zunächst festgestellt, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein "fahrendes Kulturgut" handelt. Wenn historische Fahrzeuge zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden sollen, ist dies grundsätzlich auch mit einer normalen Zulassung möglich. Wenn Sie jedoch durch die Zulassung Ihres Fahrzeugs in den Genuss von Steuererleichterungen kommen wollen, benötigen Sie ein spezielles Oldtimerkennzeichen, das H-Kennzeichen. Es handelt sich dabei um ein Dauerkennzeichen, mit dem der Oldtimer jederzeit im Straßenverkehr genutzt werden kann. Neben dem H-Kennzeichen gibt es noch das 07-Kennzeichen für Oldtimer. Für letzteres gelten jedoch strengere Auflagen. Zudem dürfen Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen nur für Probefahrten und zur Anfahrt zu speziellen Events wie das Oldtimer-Treffen bewegt werden. Der tägliche Straßenverkehr ist für diese Klassiker tabu.

Vollständiges Wertgutachten für Oldtimer

Bei Oldtimern ist ein Wertgutachten immer dann notwendig, wenn der Marktwert ermittelt werden soll. Bei dieser Begutachtung werden der Zustand des Fahrzeugs und alle technischen Gegebenheiten genau untersucht. Zusätzlich werden bereits durchgeführte und als notwendig erachtete Restaurierungsarbeiten berücksichtigt. Mit dieser Untersuchung soll sichergestellt werden, dass sich der Oldtimer im Originalzustand befindet bzw. dass die Restaurierungsarbeiten gemäß den gegebenen Spezifikationen durchgeführt wurden. Der eigentliche Wert des Oldtimers wird schlussendlich auf der Grundlage der Fahrzeuguntersuchung und einer Marktforschung ermittelt. Ein Wertgutachten wird im Rahmen eines Kaufs, Verkaufs oder zur Vorlage bei der Versicherung erstellt.

Kfz-Gutachten
Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter bei ZBD - © Kfz-Gutachten

Das Wiederaufbaugutachten

Mit einem Wiederaufbau-Gutachten wird der Wert der Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Oldtimer objektiv ermittelt und dokumentiert. Der Sachverständige für das Gutachten wird oft schon während der Renovierungsmaßnahmen hinzugezogen, um eine genaue Dokumentation zu gewährleisten. Dieses Oldtimer-Gutachten wird daher auch als restaurierungsbegleitendes Gutachten bezeichnet. Zudem dient diese Form von Gutachten dem Besitzer als Nachweis, dass alle Reparaturen oder Restaurationen zur Pflege des Oldtimers nach den entsprechenden Vorgaben erfolgt sind.

Kurzgutachten

Hierbei handelt es sich um die einfachste Form des Oldtimer-Gutachtens. Bei der Kurzbewertung erfolgt eine oberflächliche und grobe, äußerliche Begutachtung des Autos. Der Besitzer selbst setzt den Sachverständigen über potenzielle Mängel in Kenntnis. Der Zustand des Fahrzeugs wird mit Fotos dokumentiert. Oldtimerbesitzer sollten beachten, dass das Kurzgutachten für den Ankauf ausreichend sein kann, wenn der Wert des Fahrzeugs 20.000 Euro nicht übersteigt.

Wer darf ein Oldtimer-Gutachten ausstellen

Wer in Österreich ein Oldtimer-Gutachten ausstellen darf, ist gesetzlich geregelt. Beeidigte und gerichtlich zertifizierte Sachverständiger des Fachgebiets 17.47 - Historische Fahrzeuge (Oldtimer), Restaurierung, Bewertung sind befugt derartige Gutachten zu erstellen. Für Personen, die die Gutachten-Historie und die Wertentwicklung des Oldtimers vor Ankauf bequem und von zuhause ermitteln möchten, eignet sich die Gutachtenabfrage via kfzgutachten.at für nur 99 Cent pro Gutachten (exklusive MwSt.). Die Gutachten-Übersicht gibt dem Käufer Auskunft darüber, ob der Originalzustand beibehalten wurde und ob alle Ersatzteile ordnungsgemäß getauscht wurden.

Fazit

Unabhängig davon, ob sich das Sammlerstück im Originalzustand befindet oder bereits restauriert wurde, ist es sinnvoll, den Zustand des Oldtimers mittels Oldtimer-Gutachten zu dokumentieren. Durch regelmäßige Begutachtungen haben Sie nicht nur die Gewissheit, dass sich Ihr Klassiker in einem guten Zustand befindet, sondern sichern sich so auch für einen möglichen Schadensfall ab. Beim Verkaufen sollten Sie den Marktwert Ihres Klassikers kennen, um das Liebhaberstück nicht unter seinem Wert zu verkaufen.