Kraftstoffe : ÖAMTC fordert eine Ausnahme der CO2-Bepreisung für E-Fuels

Farbenfroher Zapfhahn an der Tankstelle, Nahaufnahme
© Milan

Die steuerliche Behandlung CO2-neutraler Mobilität ist ein wichtiger Aspekt. Der Finanzausschuss im Parlament berät über den Entwurf zur ökosozialen Steuerreform. Der Autofahrerclub ÖAMTC fordert abermals eine Sonderstellung synthetischer Kraftstoffe.
Österreich verfolgt mit dem Plan, bis 2040 klimaneutral zu sein, ein überaus ambitioniertes Ziel. Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung: "Die Elektromobilität leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Damit sich Klimaneutralität bis 2040 aber ausgeht und dabei nicht breite Bevölkerungsschichten in ihrer individuellen Mobilität massiv eingeschränkt werden, muss im Pkw-Bereich zusätzlich der Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe – egal, ob auf biogener Basis oder synthetisch erzeugte E-Fuels – forciert werden. Das ist auch im aktuellen Entwurf zur EU-Richtlinie über erneuerbare Kraftstoffe, der sogenannten RED III-Richtlinie, festgehalten."

Ein wichtiger Aspekt ist in diesem Zusammenhang die steuerliche Behandlung CO2-neutraler Mobilität. Der Finanzausschuss im Parlament berät über den Entwurf zur ökosozialen Steuerreform. Die derzeit darin vorgesehene unterschiedslose CO2-Bepreisung aller Kraftstoffe – ohne Rücksicht darauf, wie sie erzeugt werden – wäre aus Sicht des Mobilitätsclubs kontraproduktiv und verfassungsrechtlich bedenklich. Wiesinger führt dazu aus: "E-Fuels und biogene Kraftstoffe setzen kein zusätzliches CO2 frei, wenn sie mit erneuerbaren Energien und mit CO2 aus dem natürlichen Kohlenstoffkreislauf erzeugt werden. Das muss in der ökosozialen Steuerreform berücksichtigt werden, indem künftig nur der fossile Anteil in herkömmlichen Kraftstoffen von einer CO2-Bepreisung erfasst wird. Nachhaltig erzeugte Kraftstoffe bzw. der nachhaltig erzeugte Anteil in herkömmlichen Kraftstoffen müssen von der CO2-Steuer ausgenommen werden. Das gebietet auch der verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgrundsatz, der verlangt, dass bei ungleichen Voraussetzungen auch ungleiche Regelungen zu treffen sind."

Eine entsprechende Anpassung des Entwurfes zur CO2-Bepreisung wäre gleichzeitig auch ein Signal und Anreiz für Unternehmen, in diese Technologie zu investieren. Das würde wiederum deren breite Markteinführung beschleunigen, womit sich der Kreis zu einer schnelleren Erreichung der Klimaziele schließen würde.