Ladestationen : E-Tankrechnungen sorgen offenbar für Probleme

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© Björn Wylezich - stock.adobe.com

Als sich Thomas Feck-Melzer, Obmann des Zoe Club Österreich bei der E-Mobilität.jetzt Konferenz über die unzähligen "Tankkarten" der E-Ladesäulenanbieter aufregte, schien das Ausmaß des Problems noch nicht jedem der Anwesenden klar zu sein. Nun dürfte es sich aber gleich um eine ganze Palette von Problemen an den E-Ladesäulen drehen, die die Arbeiterkammer zunehmend erreichen. „Einem Kunden wurde ein Preis verrechnet, der etwa das Sechsfache über der Angabe an der Ladesäule war“, sagt AK Energieexperte Michael Soder. Einem anderen wurde das Laden in einer Partnertankstelle verweigert, er wurde vom Kartenaussteller und vom Ladestationbetreiber im Kreis geschickt, nach drei Stunden Telefonat wurde erst der Grund entdeckt. Wieder ein anderer zahlte plötzlich 437 statt 170 Euro im Quartal fürs E-Tanken.

„Die Anfragen der Konsumenten zu diesem Thema und auch die Probleme mit den intransparenten Preisen an den E-Tankstellen nehmen zu“, betont Soder. Die AK hat vor kurzem eine Analyse der Preise vorgelegt. Diese zeigt, wie intransparent die Kosten fürs E-Tanken sind. Zudem seien die Preisunterschiede für das Laden von E-Autos enorm. „Die uns vorliegenden Fälle von verunsicherten E-AutofahrerInnen machen klar, dass es höchst an der Zeit ist, dass die Politik hier tätig werden muss“, so der AK-Energieexperte.

Aus diesem Grund fordert die Arbeiterkammer eine Anpassung der geltenden Rechtslage an die EU-rechtlichen Vorgaben.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die bestehende Rechtslage im Preisauszeichnungsgesetz und im Dienstleistungsgesetz für die Umsetzung genügt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die AK Wien schützt sich dabei auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der WU Wien wonach weder das Preisauszeichnungsgesetz noch das Dienstleistungsgesetz Vorschriften enthält, die auf eine einfache und eindeutige Vergleichbarkeit der Preise abstellen. Um den wie in den EU-Recht geforderten Vorgaben zu entsprechen, sollte es deshalb Änderungen in den dafür entsprechenden Gesetzen geben, fordert die AK.

Etablierung eines Preismonitorings gefordert

Verbesserte Vorschriften zur Preisauszeichnung an Ladestationen könnten zudem dazu beitragen, das Laden an öffentlichen Ladestationen attraktiver zu gestalten und die Akzeptanz dieser Mobilitätsform zu erhöhen. Dies wäre zum Beispiel durch den Erlass einer Verordnung möglich, welche den Sachverhalt im Preisauszeichnungsgesetz erfasst. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Ministerien für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), sowie Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW).

Die Arbeiterkammer könnte sich vorstellen, dass ein sogenanntes Preismonitoring in der E-Control angesiedelt wird. Die E-Control führt derzeit bereits das österreichweite Ladepunkteregister. Dazu müsste die E-Control jedoch einen Auftrag vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und die dafür notwendigen finanziellen Mittel erhalten. Ein Preismonitoring könnte gerade in einem für Konsumenten unübersichtlichen Markt mehr Transparenz am Markt bringen. Konsumenten würden leichter die günstigsten Anbieter finden und durch eine Vereinheitlichung der Angaben und Bezugskonditionen würde die Preisvergleichbarkeit und die Vertrags-und Preistransparenz erhöht werden.

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