Pannenhilfe ÖAMTC und ARBÖ : Nationalrat fordert freien Zugang zu "Daten aus dem Auto"
Zu Beginn des Monats Juli hat der Nationalrat ein wesentliches Signal gesetzt: Einer Pressemeldung des ÖAMTC zufolge, haben auf Antrag von Peter Weidinger (ÖVP) und Ulrike Fischer (Die Grünen) alle Parteien einstimmig beschlossen, sich auf EU-Ebene für eine konsumentenfreundliche Regelung zum Thema „Daten aus dem Auto” einzusetzen.
Daten – etwa zum Verbrauch oder zur aktuellen Position – werden von Autos regelmäßig gesammelt. Dazu zählen auch Fehlercodes, die zum Beispiel bei einer Panne wichtig sind, um den Fehler schnell zu finden. Der Kritikpunkt: Kfz-Hersteller schränken den Zugriff auf ebenjene Daten immer stärker ein. Nun ist ein Online-Zugriffsschlüssel erforderlich, den sich Pannenhelfer kostenpflichtig beschaffen müssen. Da die Mobilfunkversorgung nicht an allen Orten ausreicht, können manche Probleme nicht direkt vor Ort behoben werden. Das Auto muss abgeschleppt werden, weshalb die Pannenhilfe teurer wird.
Für die Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie für die Arbeiterkammer stellt der einstimmige Entschließungsantrag einen ersten Schritt dar, um auch in Zukunft rasche und kostengünstige Pannenhilfe zu gewährleisten.
"Ein unübersehbares Zeichen"
In den vergangenen Wochen haben sich 25.000 ÖAMTC-Mitglieder in einer direkten Aktion an Ursula von der Leyen gewandt, um ihre Forderung nach einer weiterhin raschen Pannenhilfe zu bekräftigen. In persönlichen Briefen wurde die Kommissionspräsidentin dazu aufgefordert, auf EU-Ebene tätig zu werden und eine Verteuerung bzw. Verkomplizierung der Pannenhilfe für Konsumentinnen und Konsumenten zu verhindern.
"Wir haben damit ein unübersehbares Zeichen gesetzt. Umso mehr freut es uns, dass sich nun alle im Nationalrat vertretenen Parteien gemeinsam dazu bekannt haben, dem Datenmonopol der Auto-Hersteller entgegenzutreten." Dies erklärte Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, im Rahmen eines gemeinsamen Pressegesprächs. Damit sei der österreichische Standpunkt klar definiert und die EU müsse aufzeigen, wie sie mit dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger umzugehen gedenkt. Dies gelte auch für die neue Kommission.
Wahlfreiheit bei Wahl der Werkstätte sei wichtig
Mag. Johann Kopinits, Mitarbeiter in der ARBÖ-Rechtsabteilung, stellt fest, dass die herkömmlichen Regelungen im Daten- und Onlinebereich für den Fahrzeugbereich nicht ausreichend sind. Im Gegensatz zu Computern und Smartphones seien Fahrzeuge in höchstem Maße sicherheitsrelevant. Insofern sei die Schaffung sektorspezifischer Regelungswerke erforderlich. Der freie Datenzugang für Pannendienste und freie Werkstätten sollte dabei als Grundprinzip stets gewährleistet sein.
Peter Weidinger, Sprecher der ÖVP für Konsumentenschutz, betont die Wichtigkeit der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf die Werkstättenwahl im Falle eines Reparaturbedarfs ihres Autos. Dies sei eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass der Markt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer offen bleibt. „Daher muss auch der offene Zugang zu den jeweiligen Daten des Autos garantiert werden – ohne unnötige Beschränkungen durch die Automobilhersteller”, so Weidinger.
Abbau technischer Hürden
Ulrike Fischer, Sprecherin des Konsument:innenschutz-Teams der Grünen, betont, dass „immer mehr Autohersteller den uneingeschränkten und kostengünstigen Zugang zu Fahrzeugdaten für Pannendienste und unabhängige Werkstätten erschweren”. Dies kann im Falle eines Unfalles eine rasche und effiziente Hilfeleistung erschweren. "Deshalb treten wir auf EU-Ebene dafür ein, dass technische Hürden wie unzugängliche Software abgebaut werden."
Recht auf Reparatur
Auch Alois Stöger, Sprecher der SPÖ für Verkehr und Infrastruktur, betont das Recht auf Reparatur bei jedem Produkt. Dies ist ebenfalls beim Autokauf von Relevanz, da hierbei auch die Software inkludiert ist. Es müsse daher sichergestellt werden, dass jede Werkstätte die Daten aus dem Auto auslesen kann, da insbesondere bei einer Panne eine schnelle Hilfe für eine rasche und sichere Weiterfahrt von essentieller Bedeutung ist.
"Der Umgang mit Autodaten ist ein hochsensibler Bereich, bei dem die Interessen der Verbraucher nach Sicherheit und Schutz der Privatsphäre im Zentrum stehen müssen. Eine Monopolstellung der Autohersteller steht dazu im Widerspruch und muss daher verhindert werden." Dies betont FPÖ-Verkehrssprecher und Generalsekretär Christian Hafenecker.
Digitale Fairness müsse eingefordert werden
Für Katharina Werner, NEOS-Konsumentenschutzsprecherin, ist die gesetzliche Regelung des Zugriffs auf Daten von essenzieller Bedeutung. "Das Europäische Datengesetz ist da aus unserer Sicht ein wichtiger erster Schritt. Wir brauchen aber weiterführende Regeln, um eine gut funktionierende Pannenhilfe und einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Daten sicherzustellen, die im Fahrzeug generiert werden."
Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer Wien ist sich sicher, dass sich der Standard „Digitale Fairness” nicht von selbst durchsetzen wird. Dafür seien die Unterschiede hinsichtlich des Wissensstands zwischen Konsumentinnen und Konsumenten auf der einen Seite und der Digitalwirtschaft auf der anderen Seite zu groß.
"Der Data-Act der EU, der auf das Teilen von Gerätedaten abzielt, betrachtet Konsumentinnen und Konsumenten als 'User' statt als Eigentümerinnen und Eigentümer smarter Produkte. Ihre alleinigen Verfügungsrechte geraten damit unter Druck – wie der Kampf um die Datenhoheit in Autos gerade zeigt. Die AK setzt sich dafür ein, dass Konsumentinnen und Konsumenten über vernetzte Produkte und ihre Betriebsdaten ohne äußeren Zwang völlig autonom verfügen können."
Ignoriertes Urteil und Pannenhilfen im Millionenbereich
Für ÖAMTC ist jedoch ersichtlich, dass noch viel Überzeugungsarbeit in Brüssel erforderlich ist. In diesem Kontext weist der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, Bernhard Wiesinger, darauf hin, dass es bereits seit Oktober 2023 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gibt, welches eine Einschränkung des Zugangs für Wartungs- und Reparaturzwecke untersagt. Das genannte Urteil werde von den Herstellern jedoch missachtet. Auf Druck der Kfz-Hersteller erarbeitet die EU-Kommission, ÖAMTC zufolge, derzeit eine Änderung der Typengenehmigungs-Verordnung, welche die Intention des EuGH-Urteils ins Gegenteil verkehren würde.
Die Anzahl der von ÖAMTC und ARBÖ jährlich durchgeführten stationären und mobilen Pannenhilfen in Österreich belaufe sich auf rund 1,5 Millionen, hält Wiesinger fest. "Diese Zahl sollte ausreichend belegen, wie zentral eine für den Kfz-Sektor spezifische Regulierung für Daten aus dem Auto ist. Daher – und mit Unterstützung aller Parteien – erneut unsere Forderung an die EU-Kommission: Sorgen Sie dafür, dass die Konsumentinnen und Konsumenten am Steuer bleiben!"