Elektromobilität : Förderungen für Elektrofahrzeuge auf einen Blick

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Das Klimaschutzministerium stellt ein Förderungsbudget von insgesamt 167,2 Millionen Euro bereit. Gemeinsam mit den Automobilimporteuren wird der Kauf eines rein elektrischen Autos auch 2022 für Privatpersonen mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Überdies gibt es auch auf Länderebene Förderungen abzugreifen. Wie es sich mit den Förderungen für Unternehmen verhält, ist Ziel dieser Auflistung.

Förderungen für Unternehmen

Elektrofahrzeuge werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen gefördert. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Die Unterstützung durch den Bund setzt sich zusammen aus:

  • "E-Mobilitätsbonusanteil" der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeuges, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen gewährt wird.
  • "E-Mobilitätsbonusanteil" (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.

Gefördert wird hierbei die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- beziehungsweise Plug-In-Hybrid-Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) beziehungsweise zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).

Die Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-Pkw für Betriebe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren – Schritt 1: Registrierung und Schritt 2: Antragstellung. Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1).

Hinweis: Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis 31.03.2023 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein darf. Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die einzelnen Förderfristen für Ihren Betrieb. Hier finden Sie Details zur Förderung für E-Pkw

Pro Registrierung und Antrag können maximal zehn Fahrzeuge eingereicht werden. PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig!

Das ist zu beachten

Wichtig ist, dass die vollelektrische Reichweite des Pkw mindestens 50 Kilometer betragen muss, um Förderung zu erhalten. Überdies darf der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des Pkw 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb beziehungsweise Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich. Der Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern ist auf eine der folgenden Arten zu erbringen:

  • Bei Fahrzeugen erbringen Sie den Nachweis für jenen Standort, an dem das Fahrzeug überwiegend geladen wird. Für die genutzte Ladeinfrastruktur gilt: Es ist der Nachweis zwingend für jenen Standort zu erbringen, an dem die Ladeinfrastruktur errichtet wird.
  • Wird der Ladestrom aus erneuerbaren Energieträgern zugekauft, muss der Stromliefervertrag mit einem der Energieversorger abgeschlossen werden, der als „Grünstromanbieter“ angeführt wird oder – Formular Bezug erneuerbarer Energieträger mit Bestätigung durch das Energieversorgungsunternehmen, oder – Vertrag über die Ladeberechtigung, sofern Ladungen hauptsächlich an öffentlich zugänglichen Ladestellen erfolgen.
  • Wird der Strom vorwiegend aus einer eigenen stromproduzierenden Anlage (PV-Anlage, Windkraftanlage) bezogen, ist ein geeigneter Nachweis (Rechnung der Anlage) vorzulegen. Mit dieser Anlage muss der Jahresbedarf des Elektro-PKW (min. 2.500 kWh) abgedeckt werden können.

Wie hoch ist die Förderung

1.000 Euro für E-Pkw (Klasse M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) beziehungsweise 500 Euro pro Fahrzeug (M1 und N1) für Plug-in Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV).

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.000 Euro pro BEV, FCEV bzw. 500 Euro pro PHEV, REX, REEV gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden und wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

Bei den Nutzfahrzeugen mit reinem Elektroantrieb werden folgende Klassen gefördert: E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge. Die jeweilige Förderungshöhe entnehmen Sie der Tabelle.

Hinweis: Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps, maximal jedoch 30 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten(Nettokosten des Fahrzeugs lt. Rechnung, jedoch ohne Sonderausstattung).

Förderungsgegenstand Fahrzeugklasse Importeursanteil Bundesförderung
E-Pkw M1 (BEV und Brennstoffzelle (FCEV)) 1.000 Euro 1.000 Euro
M1 (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) 500 Euro 500 Euro
E-Kleinbus M1 (mind. 7+1 Personen) >2,0 und ≤2,5 hzGG 2.000 Euro 5.500 Euro
M1 (mind. 7+1 Personen) >2,5 to 2.000 Euro 10.500 Euro
M2 2.000 Euro 22.000 Euro
Leichte E-Nutzfahrzeuge N1 ≤2,0 to (BEV und Brennstoffzelle (FCEV)) 1.000 Euro 1.000 Euro
N1 ≤2,0 to (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) 500 Euro 500 Euro
N1 >2,0 und ≤2,5 to 2.000 Euro 5.500 Euro
N1 >2,5 to 2.000 Euro 10.500 Euro
E-Leichtfahrzeuge L2e, L5e, L6e, L7e 1.300 Euro
E-Zweiräder L1e 350 Euro 450 Euro
L3e ≤11 kW 500 Euro 700 Euro
L3e >11 kW 500 Euro 1.400 Euro
(E-)Transporträder 100 Euro (plus ein großes Fahrradservice) 800 Euro
E-Fahrräder (ab 5 Stück) 150 Euro (plus ein großes Fahrradservice) 250 Euro

Nicht förderfähig sind:

  • Vollhybridfahrzeuge
  • Sämtliche Hybridfahrzeuge mit Dieselantrieb (auch Plug-In Hybride (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) mit Dieselantrieb)
  • Gebrauchtwagen
  • Neufahrzeuge mit einer Rechnung älter als 6 Monate
  • Fahrzeuge mit einem Brutto-Anschaffungswert größer 60.000 Euro
  • Fahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite unter 50 km (nach WLTP)
  • Fahrzeuge, bei denen zu geringe Leasingzahlungen getätigt wurden

De-minimis-Förderungen

"De-minimis"-Förderungen unterliegen einer vereinfachten Förderungsberechnung. Ein Betrieb (+ etwaig vorhandene verbundene Unternehmen) kann "De-minimis"-Förderungen im Gesamtausmaß von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren erhalten. Für Unternehmen aus dem Sektor des Straßengütertransportverkehrs gilt die Grenze von 100.000 Euro. Die Höhe der bisher erhaltenen "De-minimis"-Förderungen wird im Online-Antrag abgefragt. Hier finden Sie weitere Informationen über "De-minimis"-Förderung

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Die Kombination der Förderungen durch den Bund ist mit Landesförderungen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Hinweis: Eine Kombination mit dem Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG) ist nicht möglich. In jedem Fall bedarf es im Zuge der Antragstellung zunächst einer Prüfung, ob das Projekt durch eine zusätzliche Landesförderung unterstützt werden kann. Informationen zu den Förderungsprogrammen der Bundesländer

Förderprogramme EBIN und ENIN

EBIN („Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“) ist ein Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Es hat das Ziel, den Anteil emissionsfreier Busse im öffentlichen Personenverkehr zu steigern. Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Bussen auf emissionsfreie Antriebe, also Elektrobusse, Oberleitungsbusse oder Busse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und gleichzeitigem ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie sollen die Emissionen gesenkt werden. Über den Recovery and Resilience Facility (RRF – Aufbau und Resilienzfazlität) der Europäischen Union stehen Österreich insgesamt 250 Millionen Euro für die Förderung emissionsfreier Busse und deren Infrastruktur zur Verfügung, davon sind 140 Millionen Euro für 2022 vorgesehen.

ENIN („Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“) hat die Umstellung von Nutzfahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe im Fokus. Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Über die “Aufbau und Resilienzfazilität” (Recovery and Resilience Facility, RRF) der Europäischen Union und weitere nationale Mittel stehen Österreich insgesamt 275 Millionen Euro für die Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und deren Infrastruktur zur Verfügung, davon sind 45 Millionen Euro für 2022 vorgesehen. Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf der Website der FFG.

Auf der Website von TRAKTUELL erfahren Sie mehr über die Förderprogramme EBIN und ENIN

Quellen: umweltfoerderung.at | Klima- und Energiefonds | BEÖ | ÖAMTC (Stand: 12.04.2022)