Elektromobilität : Alle Förderungen für Elektroautos in der EU

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Steuerliche Vorteile beziehungsweise Anreize sind ein wichtiger Hebel, um Elektrofahrzeuge für Unternehmen und private Käuferinnen und Käufer interessant zu machen. Welche Anreize/Vorteile die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU aktuell bieten, sehen Sie hier im Überblick.

Erwerb Eigentum Firmenwagen Kaufanreize
Österreich Vorsteuerabzug und -befreiung von der Steuer für emissionsfreie Autos und N1-Fahrzeuge Steuerbefreiung für BEVs und FCEVs Steuerbefreiung für BEVs und FCEVs Bonus (bis Ende 2022) für den Kauf (private Nutzung) von Neuwagen und Transporter mit einer vollelektrischen Reichweite von ≥ 50 km und Bruttolistenpreis ≤ 60.000 €
Belgien • Brüssel und Wallonien: Mindeststeuersatz (61,50 €) für BEV und FCEV (M1). • Flandern: BEVs und FCEVs (M1) sind ausgenommen Flandern: BEVs und FCEVs (M1 und N1) sind ausgenommen. • 6 % Mehrwertsteuer (statt 21 %) für den Stromverbrauch • Brüssel, Flämisch und Wallonien für BEV und FCEVs gelten für Firmenwagen ebenso • Maximale Abzugsfähigkeit (100%) der Ausgaben für M1 mit ≤ 50 g CO2/km (NEFZ) und Batteriekapazität ≥ 0,5 kWh pro 100 kg Fahrzeuggewicht. • Minimaler jährlicher Sachbezug für BEV, FCEV und PHEV (M1): 4 % des Listenwertes. Bundesebene: 35 % Investitionsabzug in neuen BEVs und FCEVs (N1-N3) und in entsprechende Lade- und Betankungsinfrastruktur. • Brüssel: für Kleinst- oder Kleinunternehmen, bis zu 15.000 € zum Ersatz von max. 3 N1 Fahrzeuge/Jahr. • Flandern (für KMU): -40 % der Mehrkosten bis 400.000 €/ Fahrzeug für max. 2 BEV (N2 und/oder N3). -27,5 % der Mehrkosten bis zu 600.000 €/Fahrzeug für maximal 2 BEV (M2 und/oder M3). -22,5 % der Mehrkosten bis zu 350.000 €/Fahrzeug für max 2 FCEVs (N2 und/oder N3)
Kroatien Keine Verbrauchsteuern für Elektrofahrzeuge Befreiung von spezieller Umweltsteuer für Elektrofahrzeuge x Anreiz-Programm (einmal jährlich, begrenzte Mittel): • 9.333 € für BEV • 5.333 € für PHEVs
Zypern Befreiung für Fahrzeuge emittiert ≤ 120 g CO2/km Mindestsatz für Fahrzeuge emittiert ≤ 120 g CO2/km x Bis zu 12.000 € für Verschrottung und Ersatz mit einem Fahrzeug, das < 50 g CO2/km ausstößt und kostet ≤ 80.000 €. • Bis zu 19.000 € für den Kauf eines BEV (≤ 80.000 €) + 1.000 € für die Verschrottung eines alten Autos. • Bis zu 100.000 € für E-Busse. • 20.000 € für E-Lkw
Tschechien BEVs und FCEVs emittieren ≤ 50g CO2/km, dann befreit von Registrierungsgebühren (mit speziellem Nummernschild). Ausgenommen sind BEV und HEV von der Kfz-Steuer. • Fahrzeuge, die ≤ 50 g emittieren CO2/km von der Straßenmaut befreit. • Reduzierung der Abschreibung Zeitraum für Ladestationen für Elektrofahrzeuge von 10 bis 5 Jahre (Wallboxen und eigenständige Ladestationen). Befreiung von der Kfz-Steuer Alternative angetriebene Fahrzeuge (d.h. BEVs, HEVs, FCEVs, CNG, Flüssiggas und E85). • Reduzierung der steuerpflichtigen Betrag für BEV und PHEV (von 1% bis 0,5% brutto Katalogpreis pro Monat) Kaufanreiz von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen für den Staat und kommunalen Behörden
Dänemark Emissionsfreie Fahrzeuge: • Zahlen Sie 40 % der Zulassungssteuer • Zusätzliche DKK 167.500 Zulassungssteuerabzug • DKK 1.300 Abzug von steuerpflichtigem Wert Schadstoffarme Fahrzeuge (Ausstoß < 50 g CO2/km): • 50% der vollen Zulassungssteuer • Zusätzliche DKK 48.750 Zulassungssteuerabzug • DKK 1.300 Abzug von steuerpflichtigem Wert; weitere Abzüge für LCVs. Steuern auf Eigentum basieren auf CO2-Emissionen. • Emissionsfreie Autos zahlen die minimale halbjährliche Steuer von DKK 340 x x
Bulgarien x x x x
Estland x x x x
Finnland Emissionsfreier Pkw und Lieferwagen sind ausgenommen von der Registrierungssteuer seit 1. Oktober 2021 x Steuerabzug von 170 € pro Monat von steuerpflichtigem Wert (Einkommensteuer) für BEVs in 2021-2025. • Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz ist befreit Einkommensteuer von (2021-2025). Kaufanreiz von 2.000 € wird für Haushalte gewährt, die einen neues E-Auto kaufen oder leasen (BEV der Klasse M1 und M1G) mit Kaufpreis ≤ 50.000 €. Der Anreiz ist 2018-2023 gültig. • Kaufprämie von 2.000 € bis 6.000 € für elektrische Transporter in den Jahren 2022-2025. • Kaufprämie von 6.000 € bis 50.000 € für Elektro-Lkw in den Jahren 2022-2025
Frankreich Regionen sehen eine Ausnahme vor für alternativ angetriebene Fahrzeuge vor (d.h. vollelektrisch, HEVs, CNG, LPG und E85). • BEVs, FCEVs, PHEVs (mit Reichweite > 50 km) sind ausgenommen vom massenbasierten Malus x Befreiung von der CO2-basierten Steuer Komponente ("TVS") für Fahrzeuge weniger als 60 Gramm CO2/km emittieren (außer Dieselfahrzeuge). Bonus beim Kauf eines Autos oder Transporters mit ≤ 20 g CO2/km: • 6.000 € für Haushalte, wenn Fahrzeug ≤ 45.000 € • 4.000 € für juristische Personen, Fahrzeug ≤ 45.000 € • 2.000 € für Haushalte und juristische Personen: − Fahrzeug zwischen 45.000 € und 60.000 € − FCEV-Transporter und -Autos oder Transporter > 60.000 € Bonus PKW oder Transporter > 21 und ≤ 50g CO2/km: • 1.000 € für Haushalte, Fahrzeug ≤ 50.000 € Bonus-BEV- oder FCEV-Schwerlastfahrzeuge: • 50.000 € für N2/N3-Fahrzeuge • 30.000 € für M2/M3-Fahrzeuge Verschrottungsregelung beim Ankauf von Gebraucht- oder Neufahrzeugen mit ≤ 50g CO2/km, Preis ≤ 60.000 €: • Autos: bis zu 5.000 €, abhängig vom Einkommen • Transporter: bis zu 9.000 €, je nach Gewicht
Deutschland
x 10-Jahre-Befreiung für BEV und FCEVs, die 31. Dezember 2025 registriert werden. Befreiung gewährt bis spätestens 31.12.2030. • Befreiung von der jährlichen Verkehrssteuer für Fahrzeuge emittiert ≤ 95 g CO2/km. Ermäßigung der steuerpflichtigen Betrag für BEV und PHEV (von 1% bis 0,5% des Brutto Katalogpreis pro Monat). PHEVs müssen die Anforderungen weiter erfüllen, diese werden mit der Zeit jedoch strenger. • Zusätzliche Reduzierung der steuerpflichtigen Betrag für BEV mit Bruttoliste Preis bis zu 60.000 € (1% bis 0,25 % des Bruttokatalogs Preis pro Monat). Bis zum 31.12.2022 ist die "Innovation Bonus" erhöht vorübergehend den Umweltbonus für neue und gebrauchte BEV, PHEVs und FCEVs. • Bonus für Pkw mit Netto-Listenpreis ≤ 40.000 €: − 9.000 € für BEV und FCEV − 6.750 € für PHEV • Bonus für Pkw mit Netto-Listenpreis > 40.000 €: − 7.500 € für BEV und FCEV − 5.625 € für PHEV Hinweis: Strengere Anforderungen in Diskussion
Griechenland 75 % Reduzierung der RT für PHEVs bis zu 50g/km. • 50 % Reduzierung der RT für HEVs und PHEVs emittieren ≥ 50 g CO2/km. • RT-Befreiung für Elektro-Lastwagen HEVs mit Motorleistung ≤ 1.549 ccm und vor 31. Oktober 2010 zugelassen wurden sind befreit von der Verkehrssteuer. • 60 % der Verkehrssteuer für HEVs mit Motorleistung ≥ 1.550 cc und vor 31. Oktober 2010 registriert wurden • Ausnahmeregelung für emittierende Autos weniger als 90 g CO2/km (NEFZ) oder 122 g (WLTP). • BEV sind von der persönliche Einkommensvermutung System. Befreiung von der Sachleistung Steuer für emittierende BEV und PHEV ≤ 50 g CO2/km (NEFZ oder WLTP) mit Nettoverkaufspreis (NRP) ≤ 40.000 €. • Selbstbehalt von 40.000 € im NRP für BEVs und PHEVs bis 50g CO2/km mit höherem NRP-Wert 15-20 % Cashback auf NRP von BEV-Autos, mit einem maximalen Cashback von 5.500 €-6.000. Max. NRP, um einen Anreiz zu erhalten: 50.000 €. Zusätzlich 1.000 €, wenn das Auto ≥ 10 Jahre alt ist wird verschrottet. • 25 % Cashback für BEV-Taxis bis 8.000 € (15 % für PHEVs mit ≤ 50 g CO2/km), zzgl. zusätzlich 2.500 € bei Verschrottung des alten Taxis. zusätzlich 2.500 € bei Verschrottung des alten Taxis. für BEV; 4.000 € für PHEV), plus 1.000 € zum Verschrotten.
Ungarn Steuerbefreiung für BEV und PHEV-Autos. Befreiung für BEV und PHEV-Autos Befreiung für BEV und PHEV-Autos Ab 15. Juni 2020 Kaufprämien für Elektroautos: • 7.350 € für einen Bruttopreis von bis zu 32.000 € • 1.500 € bei einem Preis zwischen 32.000 und 44.000 €
Irland 5.000 € Entlastung für BEV bis zu 40.000 €. Das Relief verjüngt sich ab 40.000 € und endet bei 50.000 €. • BEV-Fahrzeuge sind ausgenommen aus der NOx-Steuer. Mindestsatz (120 € pro Jahr) für BEV. • Ermäßigter Satz (140 € pro Jahr) für PHEVs ≤ 50 g CO2/km. Es gelten 0 % des Sachbezugs bis zu den ersten 50.000 € für BEV. Kaufanreize für Privatpersonen im Jahr 2021: • Bis zu 5.000 € für BEV • Bis zu 5.000 € für PHEVs mit ≤ 50 g CO2/km und vollelektrische Reichweite von ≥ 50 km • Bis zu 3.800 € für BEV-Transporter
Italien x Fünfjährige Ausnahmeregelung für BEV und HEVs ab dem Datum der Erstanmeldung. • Nach diesem Zeitraum 75 % Ermäßigung des angewandten Steuersatzes gleichwertige Benzinfahrzeuge (nur BEV). x 3.000 € (5.000 € mit Verschrottung) für eine Elektroauto (M1) mit einem Ausstoß von ≤ 20 g CO2/km und mit einem Verkaufspreis von ≤ 35.000 € + MwSt. • 2.000 € (4.000 € mit Verschrottung) für eine Elektroauto (M1) mit einem CO2-Ausstoß von 21-60 g/km und mit einem Verkaufspreis von ≤ 45.000 € + MwSt.
Lettland Befreiung von der Registrierung Kosten für BEV-Fahrzeuge (Erstanmeldung). Ausnahme für M1 und N1 Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von ≤ 50 g/km. Mindesttarif (10 €) für BEV. x
Litauen Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge (nur Erstanmeldung) x Kaufanreize (Bonus) für Fahrzeuge ≤ sechs Monate: • Elektrofahrzeug M1 oder N1: 4.000 € • Elektrofahrzeug M2 oder N2: 10.000 € • Zusätzlich 1.000 € für die Verschrottung ein alter Diesel oder Benziner M1, Besitz seit mindestens 12 Monaten, mit gültigem TÜV Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 € pro Unternehmen Kaufanreize (Bonus) für Einzelpersonen im Jahr 2021: • 2.500 € für gebrauchtes Elektrofahrzeug M1 mit Erstzulassung nach dem 2. April 2016, oder Modelljahr 2016 und später 5.000 € für neues, nicht älteres Elektrofahrzeug M1 als sechs Monate ab Erstzulassung • Zusätzlich 1.000 € für die Verschrottung von altem Diesel oder Benzin M1, Besitz seit mindestens 12 Monaten, und mit gültigem TÜV für die Termine: 2. Februar 2021 oder 13. März 2020
Luxemburg Nur 50 % Verwaltungssteuer Mindestsatz von 30 € pro Jahr für emissionsfreie Fahrzeuge Monatlicher Sachbezug: ab 0,5 % bis 1,8 % je nach auf CO2-Emissionen • BEV ≤ 18 kWh: 8.000 € > 18 kWh: 3.000 € • PHEVs ≤ 50 g CO2/km: 2.500 €
Malta Mindestsatz für Fahrzeuge emittiert ≤ 100 g CO2/km. Mindestsatz für Fahrzeuge emittiert ≤ 100 g CO2/km. x x
Niederlande Befreiung für emissionsfreie Autos Befreiung für Null-Emission Autos. 50 % Tarif für PHEVs Mindestsatz (16%) für emissionsfreie Autos. Deckel bei 35.000 € für BEV. Keine Kappe für Wasserstoffautos Subventionssystem (SEPP) für Einzelpersonen ein kleines oder kompaktes BEV-Auto zu kaufen/leasen, neu oder gebraucht. • Förderprogramm (SEBA) für Unternehmer ein neues Nutzfahrzeug kaufen/leasen (N1 oder N2 mit einem Gewicht von bis zu 4.250 kg). • Umweltinvestitionsabzug (MIA) für leichte Nutzfahrzeuge BEV und FCEV und BEV-Taxis. • Willkürliche Abwertung der Umwelt Investitionsprogramm (Vamil) für FCEV Autos oder Taxis und BEV-Autos ausgestattet mit Sonnenkollektoren.
Polen Ausnahmeregelung für BEV und PHEV ≤ 2.000 ccm (bis Ende 2022). Abschreibungen: • Bis zu 225.000 PLN für BEV und FCEVs • Bis zu 150.000 PLN für Fahrzeuge 0-50 g CO2/km emittieren • Bis zu 100.000 PLN für Fahrzeuge > 50 g CO2/km emittieren x Kaufanreize für Privatpersonen: Von 18.750 PLN bis 27.000 PLN für BEV und FCEVs mit einem Höchstpreis von 225.000 PLN Anreize für juristische Personen (Kauf, Leasing): • Von 18.750 PLN bis 27.000 PLN für M1 BEVs und FCEVs zum Höchstpreis von 225.000 PLN • Bis zu 70.000 PLN für N1 BEVs und FCEVs
Portugal Kfz-Steuer: • BEV: Vollständige Befreiung • PHEVs: 75 % Reduzierung der Reichweite im vollelektrischen Modus ≥ 50 km und < 50 g CO2/km • HEVs: 40 % Reduzierung bei Reichweite im vollelektrischen Modus > 50 km und CO2-Emissionen ≤ 50 g/km Ausnahme für Batterie Elektrofahrzeuge (BEV) Autonomes Unternehmen Einkommenssteuer: • Ausnahmeregelung für BEV • Reduzierung für PHEVs bei Reichweite. im vollelektrischen Modus ≥ 50 km und CO2-Emissionen < 50 g/km Vorsteuerabzug für M1 und N1: • 100 % für BEV ≤ 62.500 € + MwSt • 100 % für PHEVs ≤ 50.000 € + MwS Privatnutzer: 3.000 Euro für den Kauf eines neuen BEV (M1-Fahrzeug), bei einem Kaufpreis von bis zu 62.500 €, begrenzt auf ein Fahrzeug pro Person. • Unternehmen (beschränkt auf N1-Fahrzeuge): 6.000 € ein neues BEV zu kaufen.
Rumänien x Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge x Erneuerungsregelung (RABLA) für Pkw: • Bis zu 3.300 € für ein HEV (≤ 160 g CO2/km) • Bis zu 6.400 € für ein PHEV (≤ 78 g CO2/km) • Bis zu 11.500 € für ein BEV
Slowakei BEV-zulassungspflichtig eine maximale Gebühr von 33 €. • BEVs oder kombinierte PHEVs mit anderen Kraftstoffarten oder Energien Quellen, werden abgeschrieben 2 Jahre. • Ausnahmeregelung für BEV. • 50 % für FCEVs und HEVs. x x
Slowenien Mindestzusatzsteuersatz (0,5 %) für BEV. x x Anreizsystem: • Bis zu 4.500 € für BEVs (Autos)
Spanien Befreiung von der Sondersteuer für emittierende Fahrzeuge ≤ 120 g CO2/km. • Kanarische Inseln: Mehrwertsteuerbefreiung für alternativ angetrieben Fahrzeuge (z. B. BEVs, FCEVs, PHEV, EREV, HEV) emittiert ≤ 110 g CO2/km. Ermäßigung von 75% für BEVs in Großstädten (zB Madrid, Barcelona, Saragossa, Valencia usw.). Die Nutzung eines Firmenwagens private Zwecke gelten als eine Sachleistung und enthalte bei der Berechnung des Personals Einkommenssteuer: • 30 % Ermäßigung für BEV und PHEVs ≤ 40.000 €. • 20 % Ermäßigung für HEVs ≤ 35.000 € Anreizsystem (MOVES III) 2021-2023: • Autos (M1): 4.500–7.000 € für BEVs und FCEVs und 2.500–5.000 € für PHEVs, z Privatpersonen, je nachdem, ob ein Fahrzeug wird verschrottet Lieferwagen (N1): 7.000–9.000 € für Privatpersonen Einzelpersonen, je nach Verschrottung • Unterschiedliche Anreize für KMU und Großunternehmen Unternehmen (+ MOVES FLOTAS) Anreizsystem (MOVES MITMA) für N2, N3-, M2- und M3-Fahrzeuge: • Verschrottung eines zuvor zugelassenen Fahrzeugs Januar 2019 (25.000-2.500 €, je nachdem nach Euroklasse und Fahrzeugtyp) • Anschaffung neuer alternativ betriebener Fahrzeuge (BEV, PHEV, HEV, aber auch Gas für Busse) • Anreize von 190.000 € bis 15.000 €, je nach Fahrzeugtyp u Größe des Unternehmens
Schweden x Niedrige jährliche Kfz-Steuer (SEK 360) für emissionsfreie Fahrzeuge und PHEVs Die private Nutzung eines Unternehmens Auto wird auf Leistungen besteuert. Zum Einige grüne Autos gibt es eine dauerhafte Steuerermäßigung des Nutzenwertes Klimabonus für Leichtfahrzeuge: • 70.000 SEK BEV. • 44.417 SEK für PHEVs mit 1 g CO2/km bis zu 10.020 SEK für ≤ 60 g CO2/km. Busse und Lastwagen. Vorschläge für den 1. Juli 2022: • 19.700 SEK für PHEVs mit 1 g CO2/km bis zu 5.000 SEK für ≤ 50 g CO2/km. • Preisobergrenze, um einen Bonus von 700.000 SEK zu erhalten für ein neues Fahrzeug (M1 oder N1)