Elektromobilität : Alle Förderungen für Elektroautos in der EU
Steuerliche Vorteile beziehungsweise Anreize sind ein wichtiger Hebel, um Elektrofahrzeuge für Unternehmen und private Käuferinnen und Käufer interessant zu machen. Welche Anreize/Vorteile die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU aktuell bieten, sehen Sie hier im Überblick.
Erwerb | Eigentum | Firmenwagen | Kaufanreize | |
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Österreich | Vorsteuerabzug und -befreiung von der Steuer für emissionsfreie Autos und N1-Fahrzeuge | Steuerbefreiung für BEVs und FCEVs | Steuerbefreiung für BEVs und FCEVs | Bonus (bis Ende 2022) für den Kauf (private Nutzung) von Neuwagen und Transporter mit einer vollelektrischen Reichweite von ≥ 50 km und Bruttolistenpreis ≤ 60.000 € |
Belgien | • Brüssel und Wallonien: Mindeststeuersatz (61,50 €) für BEV und FCEV (M1). • Flandern: BEVs und FCEVs (M1) sind ausgenommen | Flandern: BEVs und FCEVs (M1 und N1) sind ausgenommen. • 6 % Mehrwertsteuer (statt 21 %) für den Stromverbrauch | • Brüssel, Flämisch und Wallonien für BEV und FCEVs gelten für Firmenwagen ebenso • Maximale Abzugsfähigkeit (100%) der Ausgaben für M1 mit ≤ 50 g CO2/km (NEFZ) und Batteriekapazität ≥ 0,5 kWh pro 100 kg Fahrzeuggewicht. • Minimaler jährlicher Sachbezug für BEV, FCEV und PHEV (M1): 4 % des Listenwertes. | Bundesebene: 35 % Investitionsabzug in neuen BEVs und FCEVs (N1-N3) und in entsprechende Lade- und Betankungsinfrastruktur. • Brüssel: für Kleinst- oder Kleinunternehmen, bis zu 15.000 € zum Ersatz von max. 3 N1 Fahrzeuge/Jahr. • Flandern (für KMU): -40 % der Mehrkosten bis 400.000 €/ Fahrzeug für max. 2 BEV (N2 und/oder N3). -27,5 % der Mehrkosten bis zu 600.000 €/Fahrzeug für maximal 2 BEV (M2 und/oder M3). -22,5 % der Mehrkosten bis zu 350.000 €/Fahrzeug für max 2 FCEVs (N2 und/oder N3) |
Kroatien | Keine Verbrauchsteuern für Elektrofahrzeuge | Befreiung von spezieller Umweltsteuer für Elektrofahrzeuge | x | Anreiz-Programm (einmal jährlich, begrenzte Mittel): • 9.333 € für BEV • 5.333 € für PHEVs |
Zypern | Befreiung für Fahrzeuge emittiert ≤ 120 g CO2/km | Mindestsatz für Fahrzeuge emittiert ≤ 120 g CO2/km | x | Bis zu 12.000 € für Verschrottung und Ersatz mit einem Fahrzeug, das < 50 g CO2/km ausstößt und kostet ≤ 80.000 €. • Bis zu 19.000 € für den Kauf eines BEV (≤ 80.000 €) + 1.000 € für die Verschrottung eines alten Autos. • Bis zu 100.000 € für E-Busse. • 20.000 € für E-Lkw |
Tschechien | BEVs und FCEVs emittieren ≤ 50g CO2/km, dann befreit von Registrierungsgebühren (mit speziellem Nummernschild). | Ausgenommen sind BEV und HEV von der Kfz-Steuer. • Fahrzeuge, die ≤ 50 g emittieren CO2/km von der Straßenmaut befreit. • Reduzierung der Abschreibung Zeitraum für Ladestationen für Elektrofahrzeuge von 10 bis 5 Jahre (Wallboxen und eigenständige Ladestationen). | Befreiung von der Kfz-Steuer Alternative angetriebene Fahrzeuge (d.h. BEVs, HEVs, FCEVs, CNG, Flüssiggas und E85). • Reduzierung der steuerpflichtigen Betrag für BEV und PHEV (von 1% bis 0,5% brutto Katalogpreis pro Monat) | Kaufanreiz von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen für den Staat und kommunalen Behörden |
Dänemark | Emissionsfreie Fahrzeuge: • Zahlen Sie 40 % der Zulassungssteuer • Zusätzliche DKK 167.500 Zulassungssteuerabzug • DKK 1.300 Abzug von steuerpflichtigem Wert Schadstoffarme Fahrzeuge (Ausstoß < 50 g CO2/km): • 50% der vollen Zulassungssteuer • Zusätzliche DKK 48.750 Zulassungssteuerabzug • DKK 1.300 Abzug von steuerpflichtigem Wert; weitere Abzüge für LCVs. | Steuern auf Eigentum basieren auf CO2-Emissionen. • Emissionsfreie Autos zahlen die minimale halbjährliche Steuer von DKK 340 | x | x |
Bulgarien | x | x | x | x |
Estland | x | x | x | x |
Finnland | Emissionsfreier Pkw und Lieferwagen sind ausgenommen von der Registrierungssteuer seit 1. Oktober 2021 | x | Steuerabzug von 170 € pro Monat von steuerpflichtigem Wert (Einkommensteuer) für BEVs in 2021-2025. • Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz ist befreit Einkommensteuer von (2021-2025). | Kaufanreiz von 2.000 € wird für Haushalte gewährt, die einen neues E-Auto kaufen oder leasen (BEV der Klasse M1 und M1G) mit Kaufpreis ≤ 50.000 €. Der Anreiz ist 2018-2023 gültig. • Kaufprämie von 2.000 € bis 6.000 € für elektrische Transporter in den Jahren 2022-2025. • Kaufprämie von 6.000 € bis 50.000 € für Elektro-Lkw in den Jahren 2022-2025 |
Frankreich | Regionen sehen eine Ausnahme vor für alternativ angetriebene Fahrzeuge vor (d.h. vollelektrisch, HEVs, CNG, LPG und E85). • BEVs, FCEVs, PHEVs (mit Reichweite > 50 km) sind ausgenommen vom massenbasierten Malus | x | Befreiung von der CO2-basierten Steuer Komponente ("TVS") für Fahrzeuge weniger als 60 Gramm CO2/km emittieren (außer Dieselfahrzeuge). | Bonus beim Kauf eines Autos oder Transporters mit ≤ 20 g CO2/km: • 6.000 € für Haushalte, wenn Fahrzeug ≤ 45.000 € • 4.000 € für juristische Personen, Fahrzeug ≤ 45.000 € • 2.000 € für Haushalte und juristische Personen: − Fahrzeug zwischen 45.000 € und 60.000 € − FCEV-Transporter und -Autos oder Transporter > 60.000 € Bonus PKW oder Transporter > 21 und ≤ 50g CO2/km: • 1.000 € für Haushalte, Fahrzeug ≤ 50.000 € Bonus-BEV- oder FCEV-Schwerlastfahrzeuge: • 50.000 € für N2/N3-Fahrzeuge • 30.000 € für M2/M3-Fahrzeuge Verschrottungsregelung beim Ankauf von Gebraucht- oder Neufahrzeugen mit ≤ 50g CO2/km, Preis ≤ 60.000 €: • Autos: bis zu 5.000 €, abhängig vom Einkommen • Transporter: bis zu 9.000 €, je nach Gewicht |
Deutschland | ||||
x | 10-Jahre-Befreiung für BEV und FCEVs, die 31. Dezember 2025 registriert werden. Befreiung gewährt bis spätestens 31.12.2030. • Befreiung von der jährlichen Verkehrssteuer für Fahrzeuge emittiert ≤ 95 g CO2/km. | Ermäßigung der steuerpflichtigen Betrag für BEV und PHEV (von 1% bis 0,5% des Brutto Katalogpreis pro Monat). PHEVs müssen die Anforderungen weiter erfüllen, diese werden mit der Zeit jedoch strenger. • Zusätzliche Reduzierung der steuerpflichtigen Betrag für BEV mit Bruttoliste Preis bis zu 60.000 € (1% bis 0,25 % des Bruttokatalogs Preis pro Monat). | Bis zum 31.12.2022 ist die "Innovation Bonus" erhöht vorübergehend den Umweltbonus für neue und gebrauchte BEV, PHEVs und FCEVs. • Bonus für Pkw mit Netto-Listenpreis ≤ 40.000 €: − 9.000 € für BEV und FCEV − 6.750 € für PHEV • Bonus für Pkw mit Netto-Listenpreis > 40.000 €: − 7.500 € für BEV und FCEV − 5.625 € für PHEV Hinweis: Strengere Anforderungen in Diskussion | |
Griechenland | 75 % Reduzierung der RT für PHEVs bis zu 50g/km. • 50 % Reduzierung der RT für HEVs und PHEVs emittieren ≥ 50 g CO2/km. • RT-Befreiung für Elektro-Lastwagen | HEVs mit Motorleistung ≤ 1.549 ccm und vor 31. Oktober 2010 zugelassen wurden sind befreit von der Verkehrssteuer. • 60 % der Verkehrssteuer für HEVs mit Motorleistung ≥ 1.550 cc und vor 31. Oktober 2010 registriert wurden • Ausnahmeregelung für emittierende Autos weniger als 90 g CO2/km (NEFZ) oder 122 g (WLTP). • BEV sind von der persönliche Einkommensvermutung System. | Befreiung von der Sachleistung Steuer für emittierende BEV und PHEV ≤ 50 g CO2/km (NEFZ oder WLTP) mit Nettoverkaufspreis (NRP) ≤ 40.000 €. • Selbstbehalt von 40.000 € im NRP für BEVs und PHEVs bis 50g CO2/km mit höherem NRP-Wert | 15-20 % Cashback auf NRP von BEV-Autos, mit einem maximalen Cashback von 5.500 €-6.000. Max. NRP, um einen Anreiz zu erhalten: 50.000 €. Zusätzlich 1.000 €, wenn das Auto ≥ 10 Jahre alt ist wird verschrottet. • 25 % Cashback für BEV-Taxis bis 8.000 € (15 % für PHEVs mit ≤ 50 g CO2/km), zzgl. zusätzlich 2.500 € bei Verschrottung des alten Taxis. zusätzlich 2.500 € bei Verschrottung des alten Taxis. für BEV; 4.000 € für PHEV), plus 1.000 € zum Verschrotten. |
Ungarn | Steuerbefreiung für BEV und PHEV-Autos. | Befreiung für BEV und PHEV-Autos | Befreiung für BEV und PHEV-Autos | Ab 15. Juni 2020 Kaufprämien für Elektroautos: • 7.350 € für einen Bruttopreis von bis zu 32.000 € • 1.500 € bei einem Preis zwischen 32.000 und 44.000 € |
Irland | 5.000 € Entlastung für BEV bis zu 40.000 €. Das Relief verjüngt sich ab 40.000 € und endet bei 50.000 €. • BEV-Fahrzeuge sind ausgenommen aus der NOx-Steuer. | Mindestsatz (120 € pro Jahr) für BEV. • Ermäßigter Satz (140 € pro Jahr) für PHEVs ≤ 50 g CO2/km. | Es gelten 0 % des Sachbezugs bis zu den ersten 50.000 € für BEV. | Kaufanreize für Privatpersonen im Jahr 2021: • Bis zu 5.000 € für BEV • Bis zu 5.000 € für PHEVs mit ≤ 50 g CO2/km und vollelektrische Reichweite von ≥ 50 km • Bis zu 3.800 € für BEV-Transporter |
Italien | x | Fünfjährige Ausnahmeregelung für BEV und HEVs ab dem Datum der Erstanmeldung. • Nach diesem Zeitraum 75 % Ermäßigung des angewandten Steuersatzes gleichwertige Benzinfahrzeuge (nur BEV). | x | 3.000 € (5.000 € mit Verschrottung) für eine Elektroauto (M1) mit einem Ausstoß von ≤ 20 g CO2/km und mit einem Verkaufspreis von ≤ 35.000 € + MwSt. • 2.000 € (4.000 € mit Verschrottung) für eine Elektroauto (M1) mit einem CO2-Ausstoß von 21-60 g/km und mit einem Verkaufspreis von ≤ 45.000 € + MwSt. |
Lettland | Befreiung von der Registrierung Kosten für BEV-Fahrzeuge (Erstanmeldung). | Ausnahme für M1 und N1 Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von ≤ 50 g/km. | Mindesttarif (10 €) für BEV. | x |
Litauen | Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge (nur Erstanmeldung) | x | Kaufanreize (Bonus) für Fahrzeuge ≤ sechs Monate: • Elektrofahrzeug M1 oder N1: 4.000 € • Elektrofahrzeug M2 oder N2: 10.000 € • Zusätzlich 1.000 € für die Verschrottung ein alter Diesel oder Benziner M1, Besitz seit mindestens 12 Monaten, mit gültigem TÜV Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 € pro Unternehmen | Kaufanreize (Bonus) für Einzelpersonen im Jahr 2021: • 2.500 € für gebrauchtes Elektrofahrzeug M1 mit Erstzulassung nach dem 2. April 2016, oder Modelljahr 2016 und später 5.000 € für neues, nicht älteres Elektrofahrzeug M1 als sechs Monate ab Erstzulassung • Zusätzlich 1.000 € für die Verschrottung von altem Diesel oder Benzin M1, Besitz seit mindestens 12 Monaten, und mit gültigem TÜV für die Termine: 2. Februar 2021 oder 13. März 2020 |
Luxemburg | Nur 50 % Verwaltungssteuer | Mindestsatz von 30 € pro Jahr für emissionsfreie Fahrzeuge | Monatlicher Sachbezug: ab 0,5 % bis 1,8 % je nach auf CO2-Emissionen | • BEV ≤ 18 kWh: 8.000 € > 18 kWh: 3.000 € • PHEVs ≤ 50 g CO2/km: 2.500 € |
Malta | Mindestsatz für Fahrzeuge emittiert ≤ 100 g CO2/km. | Mindestsatz für Fahrzeuge emittiert ≤ 100 g CO2/km. | x | x |
Niederlande | Befreiung für emissionsfreie Autos | Befreiung für Null-Emission Autos. 50 % Tarif für PHEVs | Mindestsatz (16%) für emissionsfreie Autos. Deckel bei 35.000 € für BEV. Keine Kappe für Wasserstoffautos | Subventionssystem (SEPP) für Einzelpersonen ein kleines oder kompaktes BEV-Auto zu kaufen/leasen, neu oder gebraucht. • Förderprogramm (SEBA) für Unternehmer ein neues Nutzfahrzeug kaufen/leasen (N1 oder N2 mit einem Gewicht von bis zu 4.250 kg). • Umweltinvestitionsabzug (MIA) für leichte Nutzfahrzeuge BEV und FCEV und BEV-Taxis. • Willkürliche Abwertung der Umwelt Investitionsprogramm (Vamil) für FCEV Autos oder Taxis und BEV-Autos ausgestattet mit Sonnenkollektoren. |
Polen | Ausnahmeregelung für BEV und PHEV ≤ 2.000 ccm (bis Ende 2022). | Abschreibungen: • Bis zu 225.000 PLN für BEV und FCEVs • Bis zu 150.000 PLN für Fahrzeuge 0-50 g CO2/km emittieren • Bis zu 100.000 PLN für Fahrzeuge > 50 g CO2/km emittieren | x | Kaufanreize für Privatpersonen: Von 18.750 PLN bis 27.000 PLN für BEV und FCEVs mit einem Höchstpreis von 225.000 PLN Anreize für juristische Personen (Kauf, Leasing): • Von 18.750 PLN bis 27.000 PLN für M1 BEVs und FCEVs zum Höchstpreis von 225.000 PLN • Bis zu 70.000 PLN für N1 BEVs und FCEVs |
Portugal | Kfz-Steuer: • BEV: Vollständige Befreiung • PHEVs: 75 % Reduzierung der Reichweite im vollelektrischen Modus ≥ 50 km und < 50 g CO2/km • HEVs: 40 % Reduzierung bei Reichweite im vollelektrischen Modus > 50 km und CO2-Emissionen ≤ 50 g/km | Ausnahme für Batterie Elektrofahrzeuge (BEV) | Autonomes Unternehmen Einkommenssteuer: • Ausnahmeregelung für BEV • Reduzierung für PHEVs bei Reichweite. im vollelektrischen Modus ≥ 50 km und CO2-Emissionen < 50 g/km Vorsteuerabzug für M1 und N1: • 100 % für BEV ≤ 62.500 € + MwSt • 100 % für PHEVs ≤ 50.000 € + MwS | Privatnutzer: 3.000 Euro für den Kauf eines neuen BEV (M1-Fahrzeug), bei einem Kaufpreis von bis zu 62.500 €, begrenzt auf ein Fahrzeug pro Person. • Unternehmen (beschränkt auf N1-Fahrzeuge): 6.000 € ein neues BEV zu kaufen. |
Rumänien | x | Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge | x | Erneuerungsregelung (RABLA) für Pkw: • Bis zu 3.300 € für ein HEV (≤ 160 g CO2/km) • Bis zu 6.400 € für ein PHEV (≤ 78 g CO2/km) • Bis zu 11.500 € für ein BEV |
Slowakei | BEV-zulassungspflichtig eine maximale Gebühr von 33 €. • BEVs oder kombinierte PHEVs mit anderen Kraftstoffarten oder Energien Quellen, werden abgeschrieben 2 Jahre. | • Ausnahmeregelung für BEV. • 50 % für FCEVs und HEVs. | x | x |
Slowenien | Mindestzusatzsteuersatz (0,5 %) für BEV. | x | x | Anreizsystem: • Bis zu 4.500 € für BEVs (Autos) |
Spanien | Befreiung von der Sondersteuer für emittierende Fahrzeuge ≤ 120 g CO2/km. • Kanarische Inseln: Mehrwertsteuerbefreiung für alternativ angetrieben Fahrzeuge (z. B. BEVs, FCEVs, PHEV, EREV, HEV) emittiert ≤ 110 g CO2/km. | Ermäßigung von 75% für BEVs in Großstädten (zB Madrid, Barcelona, Saragossa, Valencia usw.). | Die Nutzung eines Firmenwagens private Zwecke gelten als eine Sachleistung und enthalte bei der Berechnung des Personals Einkommenssteuer: • 30 % Ermäßigung für BEV und PHEVs ≤ 40.000 €. • 20 % Ermäßigung für HEVs ≤ 35.000 € | Anreizsystem (MOVES III) 2021-2023: • Autos (M1): 4.500–7.000 € für BEVs und FCEVs und 2.500–5.000 € für PHEVs, z Privatpersonen, je nachdem, ob ein Fahrzeug wird verschrottet Lieferwagen (N1): 7.000–9.000 € für Privatpersonen Einzelpersonen, je nach Verschrottung • Unterschiedliche Anreize für KMU und Großunternehmen Unternehmen (+ MOVES FLOTAS) Anreizsystem (MOVES MITMA) für N2, N3-, M2- und M3-Fahrzeuge: • Verschrottung eines zuvor zugelassenen Fahrzeugs Januar 2019 (25.000-2.500 €, je nachdem nach Euroklasse und Fahrzeugtyp) • Anschaffung neuer alternativ betriebener Fahrzeuge (BEV, PHEV, HEV, aber auch Gas für Busse) • Anreize von 190.000 € bis 15.000 €, je nach Fahrzeugtyp u Größe des Unternehmens |
Schweden | x | Niedrige jährliche Kfz-Steuer (SEK 360) für emissionsfreie Fahrzeuge und PHEVs | Die private Nutzung eines Unternehmens Auto wird auf Leistungen besteuert. Zum Einige grüne Autos gibt es eine dauerhafte Steuerermäßigung des Nutzenwertes | Klimabonus für Leichtfahrzeuge: • 70.000 SEK BEV. • 44.417 SEK für PHEVs mit 1 g CO2/km bis zu 10.020 SEK für ≤ 60 g CO2/km. Busse und Lastwagen. Vorschläge für den 1. Juli 2022: • 19.700 SEK für PHEVs mit 1 g CO2/km bis zu 5.000 SEK für ≤ 50 g CO2/km. • Preisobergrenze, um einen Bonus von 700.000 SEK zu erhalten für ein neues Fahrzeug (M1 oder N1) |