E-Mobilität : Der ÖAMTC gibt Änderungen bei E-Mobilitätsförderungen 2023 bekannt

E-Tankstelle

2023 wird es Änderungen bei E-Mobilitätsförderungen geben

- © Jörg Brinckheger / pixelio.de

Im Rahmen der E-Mobilitätsförderung wird das Klimaschutzministerium (BMK) 2023 95 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dazu können ab voraussichtlich Ende Jänner 2023 Anträge unter www.umweltfoerderung.at gestellt werden. Für unterversorgte Gebiete soll es ab Mitte 2023 ein zusätzliches Förderprogramm mit 10 Millionen Euro geben. Auch private Ladeinfrastruktur soll gefördert werden: Bis zu 600 Euro erhält man für Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel. Bis zu 1.800 Euro bekommt man für kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement, wenn sie in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage installiert werden.

„Neu ist, dass im Jahr 2022 gekaufte E-Autos bei Vorlage eines entsprechenden Kaufvertrags noch in diesem Jahr zur Förderung eingereicht werden können“, sagt ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser. Bestehen bleiben steuerliche Begünstigungen und die Förderung betrieblicher Ladeinfrastruktur, eine separate Förderschiene soll zudem Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützen. Für Private bleiben die Förderungen weitgehend gleich. Eine Änderung gibt es nur bei Plug-in-Hybriden: Hier muss die rein elektrische Reichweite nun 60 Kilometer nach WLTP betragen (bisher waren 50 Kilometer ausreichend). Weiterhin nicht gefördert werden Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis im Basismodell ohne Sonderausstattung 60.000 Euro überschreitet.

Für Privatpersonen wird der Kauf eines E-Autos wie schon bisher mit insgesamt 5.000 Euro finanziell unterstützt werden. Eine Änderung gibt es bei den Plug-in-Hybriden: Diese müssen ab 2023 eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometer nach WLTP statt bisher 50 Kilometer zurücklegen können, um Anspruch auf die Förderung in der Höhe von 2.500 Euro zu haben. Für den Kauf eines einspurigen Elektrofahrzeuges (E-Moped bzw. E-Motorrad) gibt es 2023 (wie im Vorjahr), abhängig von der Fahrzeugklasse und der Motorleistung, bis zu 1.900 Euro von BMK und den Importeuren. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen bleiben ebenfalls weitgehend gleich.

Was die Betriebe betrifft, so wird 2023 der Kauf von Elektro-Pkw nur mehr für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis gefördert werden. Allerdings kann für E-Autos, die noch 2022 gekauft wurden, die E-Mobilitätsförderung 2023 eingereicht werden. „Das trifft all jene, die sich im vergangenen Jahr nicht mehr rechtzeitig für die Förderung registrieren konnten bzw. der Fördertopf ausgeschöpft wurde und eine Registrierung daher nicht mehr möglich war. Voraussetzung für die Einreichung ist ein Kaufvertrag, datiert und unterfertigt bis längstens 31. Dezember 2022“, erläutert Markus Kaiser. Bestehen bleiben weiterhin steuerliche Begünstigungen, wie etwa die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, der Entfall der Normverbrauchsabgabe sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer. Weiterhin gefördert wird auch betriebliche Ladeinfrastruktur, welche pro Ladepunkt bis zu 30.000 Euro betragen kann (abhängig davon, ob es sich um einen AC- oder DC-Ladepunkt handelt und ob die E-Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist oder nicht).

Neben der E-Mobilitätsförderung ist zudem eine separate Förderschiene mit 100 Millionen Euro für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur geplant, mit der Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden.

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