Recht & Steuern : Förderungen für Elektroautos in Österreich

Thomas Mares
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Elektroautos liegen im Trend. Sind die Neuzulassungen für Autos mit Verbrennungsmotor im Jahr 2020 stark zurückgegangen, stiegen die Zulassungszahlen für Elektroautos. Dies mag auch an den Förderungen liegen, die es zurzeit für Elektroautos gibt. Hier ein Überblick mit Beispielen für reine Elektroautos. Vorsteuerabzug Elektroautos

Bei Neuanschaffung eines unternehmerisch genutzten Elektroautos, dessen Anschaffungskosten brutto € 40.000,00 nicht übersteigen, steht der Vorsteuerabzug nach den allgemeinen Voraussetzungen uneingeschränkt zu. Zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00 steht der Vorsteuerabzug aliquot zu. Ab Bruttoanschaffungskosten von € 80.000,00 steht kein Vorsteuerabzug zu. Wirtschaftlich gesehen ist der Vorsteuerabzug daher mit € 6.667,00 gedeckelt.

Normverbrauchsabgabe

Da ein Elektroauto keinen Normverbrauch hat fällt keine NOVA an. Bei einem PKW mit Anschaffungskosten von € 55.000,00 und einen Verbrauch von 7 Litern auf 100 km/h, bedeutet dies eine Ersparnis von € 5.500,00.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Reine Elektroautos sind auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Diese Steuer wird von der Versicherung eingehoben und macht normalerweise einen großen Anteil an der Prämienzahlung aus. Für einen leistungsstarken PKW CO2 Ausstoß 166mg/km und 313 PS beträgt die Ersparnis ca. € 1.750,00 pro Jahr!

Förderung E – Mobilität 2022

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Klassen M1 oder N1 mit ≤ 2 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht) werden Elektrofahrzeuge in 2022 mit bis zu € 1.000,00 (bei Betrieben) und bis zu € 3.000,00 (bei Privatpersonen) gefördert. Nähere Informationen finden sich unter www.umweltfoerderung.at

Sachbezug Geschäftsführer

Bei KFZ mit Verbrennungsmotoren müssen wesentlich beteiligte GmbH Geschäftsführer für die Ermittlung der Privatnutzung entweder ein Fahrtenbuch führen, oder sie akzeptieren einen „Sachbezug“ in Höhe von bis zu € 960,00 pro Monat. Für Elektroautos gibt es diesen Sachbezug gar nicht.

Sachbezug Mitarbeiter

Für Elektroautos, die Mitarbeitern auch für private Nutzung zur Verfügung gestellt werden, fällt kein Sachbezug an.

Verkürzte Abschreibung

Während PKW mit Verbrennungsmotor zwingend auf 8 Jahre steuerlich geltend gemacht werden müssen, ist für Elektroautos die degressive Abschreibung möglich. Dabei können bis zu 30 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr und in den weiteren Jahren jeweils 30 % des jeweiligen Restbuchwertes geltend gemacht werden.

Dies ist ein kurzer und unvollständiger Überblick, der keine Beratung in diesen Fragen ersetzt. Jede Haftung für den Inhalt ist daher ausgeschlossen. Der Vollständigkeit halber sei angeführt: Luxustangente und Privatanteil gibt es auch bei Elektroautos.