Steuerreform 2020 : Wie geht es mit der NoVA weiter?

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Der Hintergrund: Mit Anfang 2020 wird nicht mehr die „alte“ Abgasnorm NEFZ, sondern das neue Prüfverfahren WLTP für die Berechnung der NoVA herangezogen. Ändert sich das Berechnungsverfahren nicht, und genau das hat die Politik immer betont tun zu wollen, würde das eine Verdoppelung der Aufwendungen für die NoVA bedeuten.

Genau dieser Umstand bringt die Interessenvertreter nun auf die Barrikaden. Der Autofahrerklub ÖAMTC fordert nach wie vor Anpassungen des von der Ex-Regierung auf’s Tapet gebrachten Vorschlags. Diese Anpassungen sind notwendig, um das von der Regierung zuvor kommunizierte Ziel – Umstellung ohne Mehrbelastung für den Autofahrer – zu erreichen. „Für uns steht fest, dass der Pkw-Verkehr seinen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten muss. Es ist also wichtig und richtig, die steuerlichen Anreize zum Kauf effizienterer Neufahrzeuge zu verstärken. Was es aber nicht braucht, ist eine Erhöhung der Steuerlast für die Konsumenten“, betont Martin Grasslober, Verkehrswirtschaftsexperte des ÖAMTC.

In eine ähnliche Kerbe schlagen die heimischen Automobilimporteure, die an Übergangs-Minister Eduard Müller appellieren, die Anpassungen noch rechtzeitig zum Abschluss zu bringen. „Ansonsten droht eine durchschnittliche Verdoppelung der NoVA ab 1. Jänner 2020“, rechnet Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, vor. Mit der Umstellung von NEFZ auf WLTP fallen die CO2-Werte auf dem Papier um 25 % höher aus, dementsprechend erhöht sich auch die NoVA. Die Mehrbelastungen werden mit 570 Millionen Euro beziffert – eine Verdoppelung der bisherigen Summe.