Verkehrssicherheit : Wenn das Faschingskostüm zum Unfallrisiko wird

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Die Zeit der Kostümfeste naht und birgt nicht nur die Gefahr von Trunkenheit am Steuer, sondern auch eine viel banalere. Eine sichere Fahrweise im Straßenverkehr setzt voraus, dass man sehen kann. So banal das klingt, so wichtig ist es, dies zu beherzigen, betont der TÜV Rheinland.

Die Augen sind die wichtigste Informationsquelle für eine vorausschauende Teilnahme am Straßenverkehr. Für Menschen in den Faschings- und Karnevalshochburgen in Österreich und Deutschland heißt das schlichtweg, das Augenklappen, große Hüte oder Masken, die den gesamten Kopf bedecken, während der Fahrt nicht getragen werden dürfen. Selbst wenn das Ablegen beziehungsweise Wiederanlegen entsprechende Zeit in Anspruch nimmt.

Der Grund könnte nicht offensichtlicher sein: Sie beeinträchtigen das Sichtfeld und teils auch das Gehör. Zudem sollte die Verkleidung die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen“, sagt Steffen Mißbach, Kraftfahrt-Experte von TÜV Rheinland. Gleiches gilt übrigens auch für die Mitfahrer im Auto. Ihre Kostüme dürfen die Sicht und die Bewegung des Fahrers ebenfalls nicht einschränken.

Abgelenkte Verkehrsteilnehmer

Unabhängig vom erhöhten Unfallrisiko gilt, dass der Fahrer mit Bußgeld rechnen muss, wenn er mit einem verhüllten Gesicht am Steuer von der Polizei angehalten wird. Eine Regelung, die natürlich nicht nur für Karnevalskostümierungen gilt. Nach Ansicht der Fachleute von TÜV Rheinland sollten diese Regeln ebenso für Radfahrer gelten.

Zudem sollten Radfahrer sichergehen, dass kein Teil der Verkleidung in die Kette oder Speichen gelangen kann. Es gibt noch mehr Gründe, warum Verkleidungen erst am Zielort und nicht schon vor der Fahrt angezogen werden sollten: „Manche Kostüme ziehen die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer auf sich und lenken sie ab - auch dadurch kann das Unfallrisiko steigen“, sagt Mißbach.

Prost ohne Promille

Ebenso wie üppige Verkleidungen ist auch Alkohol hinter dem Steuer ein absolutes Tabu im Karneval. „Eine 0-Promille-Grenze sollte prinzipiell für jeden verantwortungsbewussten Auto- und Radfahrer gelten“, unterstreicht der Experte. Auch Fußgänger oder Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn oder Taxi sollten es zur eigenen Sicherheit mit dem Alkoholkonsum nicht übertreiben. Stark alkoholisierten Narren kann sonst die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln auch mal verweigert werden.

Wie gefährlich die Fahrt zur Faschingszeit sein kann, beschrieb Kabarettist Roland Düringer in seinem Sketch "Jeep 4WD" aus dem Jahr 1997. Dort ist zwar nicht Alkoholkonsum oder das Kostüm der Fahrinsassen das hinderliche, sondern vielmehr die ungestreute Straße, die für Kermit, Schneewitchen, Zorro und eine Hexe schlussendlich zum Verhängnis wird ;-)

https://youtu.be/hAo3s3JWsEo

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