Verkehrsstrafen : Schnellfahren ist nun empfindlich teurer

Die mit 1. September wirksame Gesetzesnovelle geht vor allem gegen starke Überschreitungen des Tempolimit innerorts und auf Freilandstraßen vor. Neben höheren Geldstrafen ist auch der Führerschein für einen längeren Zeitraum abzugeben. Konkret steigt das Höchstmaß der Strafen bei schweren Übertretungen von 2.180 auf 5.000 Euro. Auch die Mindestbeträge wurden nach oben geschraubt: Überschreitet man das zulässige Tempolimit um mehr als 30 km/h, so sind ab nun mindestens 150 statt 70 Euro fällig.
Bei einer erstmaligen Übertretung mit 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet steigt die Dauer des Führerentzugs von zwei Wochen auf einen Monat. Bei der ersten Wiederholung droht ein Entzug von drei Monaten, bei jeder weiteren Überschreitung sind es je nach Schwere drei bis sechs Monate. Der Vermerk der Übertretung im Führerscheinregister läuft erst nun nach vier Jahren ab.