E-Mobilität : Noch bis Ende Februar Investitionsprämie sichern
Elektrofahrzeuge
Noch bis 28. Februar kann die steuerfreie Investitionsprämie (Covid-19-Investitionsprämie) in der Höhe von 14 % für den Kauf eines Elektrofahrzeuges genutzt werden. Zusammen mit dem Vorsteuerabzug und der E-Mobilitätsförderung ergibt sich so eine deutliche Einsparung zwischen dem Bruttolistenpreis und den tatsächlichen Anschaffungskosten. Dazu kommt: Für reine Elektrofahrzeuge entfallen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer.
Für die Anschaffung von neuen Elektrofahrzeugen gibt es zudem einen E-Mobilitätsbonus in der Höhe von 4.000 Euro pro Fahrzeug für Unternehmen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Beachten Sie: Bei der steuerfreien Investitionsprämie darf der Bruttolistenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung) eines E-Autos nicht mehr als 60.000 Euro betragen.
Steuervorteile von E-Autos:
Steuerfreie Investitionsprämie Höhe von 14 % (bis 28. Februar 2021)
E-Mobilitätsförderung
Keine NoVA bei Kauf eines E-Fahrzeugs
Entfall der Motorbezogenen Versicherungssteuer
Kein Sachbezug für privat genutzte Firmenfahrzeuge
Vorsteuerabzug für "reine" Elektroautos
Förderung bei Anschaffung der Ladeeinheit
Eventuell Landesförderungen
Für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine heißt das:
E-Mobilitätsförderung: E-Pkw mit reinem Elektroantrieb / Brennstoffzelle => 2.000 Euro (Automobilimporteure) + 2.000 Euro (Bund) = insgesamt 4.000 Euro pro Fahrzeug
Ein Rechenbeispiel: Mittelklasse E-Fahrzeug 136 PS (100 kW)
Plug-In Hybrid-Fahrzeuge
Im Gegensatz zu Elektrofahrzeugen sind Hybrid-Pkws nicht von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit, da sie neben einem Elektroantrieb zusätzlich über einen Verbrennungsmotor verfügen. Eine Investitionsprämie gibt es dennoch, wenngleich diese nur die Hälfte beträgt: nämlich 7 %.
Für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine heißt das:
E-Mobilitätsförderung: Plug-In Hybrid sowie Fahrzeuge mit Range Extender => 1.000 Euro Automobilimporteure + 1.000 Euro (Bund) = insgesamt 2.000 Euro pro Fahrzeug
Weitere Informationen finden Sie im Artikel: Förderungen für Elektroautos in Österreich
Quellen: Mazars, www.umweltfoerderung.at, www.bmk.gv.at