Verkehrssicherheit : Keine Panne mit der Tanne: Tipps für einen sicheren Christbaum-Transport

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In den kommenden Wochen werden in Österreich tausende Christbäume transportiert. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner macht darauf aufmerksam, dass ein Christbaum wie jedes Ladegut im beziehungsweise am Fahrzeug vorschriftsmäßig gesichert werden muss. "Ein Verstoß kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, weil sich zum Beispiel ein schlecht gesicherter Baum vom Fahrzeugdach löst und auf die Straße fällt, ist sogar eine Vormerkung im Führerscheinregister möglich", ergänzt die Juristin.

Ob im Fahrzeuginneren oder auf dem Dach – für einen sicheren Transport gilt es, einige Regeln zu beachten:

Transport am Autodach: Der Baum bleibt in seinem Netz, die Spitze ragt nach hinten. Mit geprüften Zurrgurten, leicht erkennbar am eingenähten meist blauen Label, wird der Baum am Dach montiert. "Ragt der Christbaum mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinaus, muss er gekennzeichnet werden. Die dafür notwendige Tafel ist 25 x 40 cm groß, weiß mit fünf Zentimeter breitem, roten, rückstrahlenden Rand", erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Die Tafel muss annähernd lotrecht und mittig montiert werden und die Unterkannte muss mindestens 90 cm über der Fahrbahn liegen. Bei Dunkelheit oder Dämmerung sind zusätzliche Beleuchtung und Reflektoren notwendig – weiß sind jene, die nach vorne gerichtet sind, rot jene, die nach hinten gerichtet sind.

Sicherer Transport im Auto: Kleine Bäume sollte man quer zur Fahrtrichtung lagern. Auch im Auto sollte der Baum mit Spannbändern gesichert werden. "Die Sicht des Lenkers darf nicht eingeschränkt werden. Handbremse, Schalthebel und Bedienelemente müssen problemlos zugänglich bleiben", so Kerbl. Bleibt die Heckklappe während des Transports offen, müssen die Kennzeichen lesbar bleiben. Die Rückleuchten und Blinker dürfen auf keinen Fall verdeckt werden. Hilfreich dabei ist, die Heckklappe nach unten zu spannen. Auch hier wird empfohlen, Textilspanngurte zu verwenden. "Vorsicht: Bei geöffneter Heckklappe können Abgase in das Fahrzeuginnere gelangen, deshalb unbedingt das Fenster einen Spalt geöffnet lassen", rät der ÖAMTC-Experte.

Ein Tipp für die Fahrer von Kleinstwagen: Sobald der Baum die Fahrzeuglänge um mehr als ein Viertel überragt, wird der Transport zur "Langgut-Fuhre", unabhängig von der Ein-Meter-Grenze. Damit gilt auf Freilandstraßen ein Tempolimit von 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h.

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