E-Mobilität : Deutschland halbiert Dienstwagensteuer für Elektroautos

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Mit diesem Jahr wird für betriebliche Elektroautos, die einem Mitarbeiter als Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen werden, nur mehr die Hälfte des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage herangezogen. Diese Regelung gilt seit dem ersten Jänner in Deutschland. Wenn ein Unternehmen einen Dienstwagen neu anschafft, muss der Nutzer jedoch auch weiterhin die private Nutzung monatlich mit ein Prozent des Bruttolistenpreises versteuern.

Die Nutzer eines Elektro-Dienstwagens müssen im Ergebnis aber nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Die Regelung ist nicht auf Neuwagen beschränkt. Auch Gebrauchtwagen, wenn sie erstmals ab Januar als Dienstwagen genutzt werden, können unter die Regelung fallen. Die Halbierung der Bemessungsgrundlage gilt zudem auch für die Zuschlagssätze bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebs- oder Tätigkeitsstätte. Ebenso bei Familienheimfahrten bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung.

Plug-In-Hybride unter Auflagen ebenfalls begünstigt

Darüber hinaus werden auch Hybridfahrzeuge begünstigt. Entscheidend ist, dass ein Plug-in-Hybrid höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer hat. Für alle anderen Plug-In-Hybride gilt der bestehende Nachteilsausgleich auch weiterhin.

Bernhard Mattes, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), ist über diese Regelung erfreut: „Für den Hochlauf der Elektromobilität ist die Zustimmung der Kunden entscheidend. Dieser steuerpolitische Beitrag ist ein wichtiger Schritt, damit sich noch mehr Dienstwagennutzer für ein Elektroauto entscheiden. Zusätzlich dazu müssen die Rahmenbedingungen für Elektromobilität an zahlreichen Stellen deutlich verbessert werden.

"Der Umweltbonus, der beim Kauf eines Elektroautos gewährt wird, sollte über Juni 2019 hinaus verlängert werden, die Fördergelder sind noch nicht ausgeschöpft", ergänzt Mattes. Vor allem muss die Ladeinfrastruktur stärker ausgebaut werden.“ Die Regelung wird zunächst drei Jahre lang gelten, also bis zum 31. Dezember 2021. Deutschland hatte im Juli 13.500 öffentlich zugängliche Ladepunkte, 900 davon sind Schnelllader. Der größte Teil der Ladevorgänge findet - genau wie in Österreich - im privaten Bereich statt.

Deutschland ebnet Weg für Dieselnachrüstungen

Noch Ende Dezember gab der deutsche Verkehrsminister, Andreas Scheuer, bekannt, dass die angekündigten technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei Pkw liegen nun vorliegen. Damit definiert der Bund die Anforderungen für wirksame Nachrüstungssysteme. "Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden", legte Scheuer nach. "Sofern diese erfüllt sind, wird das Kraftfahrt-Bundesamt schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Nachrüstsysteme zeitnah auf dem Markt angeboten werden können", erklärte Scheuer. Die technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei Pkw sollen noch Anfang Januar 2019 veröffentlicht werden.

Scheuer

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