Recht : Blitzer auf dem Prüfstand: Verfassungsgericht zweifelt Messgeräte an

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Das saarländische Verfassungsgericht könnte alsbald ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Geschwindigkeitsmessungen fällen. Denn die Behauptung der Richter bei einer Verhandlung am 10. Mai fällt vernichtend aus: viele Blitzer würden die Messdaten nicht abspeichern. Somit werde den Betroffenen die Möglichkeit entzogen, diese in Hinblick auf Fehler oder Ungenauigkeiten einzusehen. Um Messdaten abzuspeichern, brauche es Videogeräte oder Blitzer mit Helligkeitssensor, die weit verbreiteten Laserscanner könnten das aber nicht leisten, so die Meinung der Richtung. Zwar würden die meisten Gerichte den Betroffenen einen Anspruch auf die Messdaten zugestehen, doch nur die wenigsten würden eine Einstellung des Verfahrens veranlassen, wenn ebenjene Daten nicht mehr eingesehen werden können.

Wie die Nachrichtenseite "Spiegel Online" berichtet, liegt dem Verfahren im Saarland der Einspruch eines Transporterfahrers zugrunde. Dieser ist in einer Tempo-30-Zone 27 Stundenkilometer zu schnell gefahren und soll nun ein Bußgeld von 100 Euro zahlen sowie einen Punkt in Flensburg bekommen. Doch der Betroffene wehrt sich mit dem Argument, dass der hier zum Einsatz gekommene Laserscanner Traffistar S 350 der Firma Jenoptik keine Messergebnisse speichere. Folglich könnten diese im Zuge des Bußgeldverfahrens auch nicht geprüft und angefochten werden. Für die Richter Grund genug zu überdenken, ob Verkehrsteilnehmer in solchen Fällen nicht generell immens benachteiligt würden. Schließlich träfen die Vorwürfe auf zahlreiche Modelle zu. Die häufig eingesetzten Laserscanner seien sogar allesamt nicht in der Lage, Messdaten zu speichern.

Ein abschließendes Urteil, das auch in anderen Bundesländern Schule machen könnte, wird in wenigen Wochen erwartet. Fällt es pro Kläger aus, dürften wohl in Kürze eine Reihe von Blitzern in Deutschland nicht mehr einsatzfähig sein, müssten nachgebessert oder durch Messgeräte ersetzt werden, die in der Lage sind, Daten abzuspeichern. Nach Ansicht von Jan Ginhold, Geschäftsführer des Rechtsdienstleisters Coduka, trifft der Präsident des Verfassungsgerichts, Ronald Rixecker, mit seinen Aussagen den Nagel auf den Kopf. "Dem können wir nur zustimmen", so Ginhold. "Man muss als Autofahrer die Möglichkeit haben, sich fair verteidigen zu können.

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