Fahrzeuge : NoVA-Erhöhung: Fahrzeugkauf jetzt vorziehen

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Mit großer Ernüchterung blicken Konsumenten auf das Autojahr 2021, denn für sie heißt es mal wieder tiefer in die Tasche greifen zu müssen, wenn es um die Anschaffung eines Fahrzeugs geht. Welche Auswirkungen die "NoVA-neu" auf die Fahrzeuganschaffung hat, wird einmal mehr durch das Phänomen der Vorziehkäufe deutlich. Bereits seit Jahresbeginn muss mit höheren Kosten für neue Autos gerechnet werden. Im Juli sind zusätzlich zu den Pkw aber auch noch Motorräder und Klein-Lkw (N1) betroffen. Ab 1. Juli 2021 sind dann überhaupt jährliche Verschärfungen für Fahrzeuge generell vorgesehen.

Die bereits bis 2024 vorgesehenen jährlichen Verschärfungen beinhalten ein Absenken des CO2-Abzugsbetrags und Malus-Grenzwertes sowie eine Erhöhung des Malusbetrags und des Höchststeuersatzes. Für die NoVA-Verschärfungen im Juli gibt es folgende Übergangsregelung: Wird für ein Fahrzeug ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 01. Juni 2021 abgeschlossen UND erfolgt die Lieferung des Fahrzeuges an den Kunden bis zum 31. Oktober 2021, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden. In so einem Fall besteht zum Beispiel für einen Klein-Lkw der Klasse N1 noch keine NoVA-Pflicht.

Beispiele für Fahrzeuge, die durch die NoVA-Anpassung teurer werden - hier wird gut sichtbar, dass auch Kleinwagen bzw. Kompakte betroffen sind

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Ab 1. Juli 2021 werden dann auch die Nutzfahrzeuge der Klasse "N1" betroffen - hier kann es jetzt verstärkt zu Vorziehkäufen kommen

Anm. d. Red.: Die vorliegenden Berechnungen wurden in der Pressekonferenz zu den Auswirkungen der NoVA-Erhöhung im Dezember 2020 präsentiert.