E-Mobilität : Neues Wohnungseigentumsgesetz tritt angeblich am 1. Jänner 2022 in Kraft

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In Sachen neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG) scheint sich nun doch etwas zu tun. Der Entwurf zur WEG-Novelle ging zwar bereits retour ins Justizministerium, um diverse Stellungnahmen einzuarbeiten, verharrte dort aber im Status-quo. Die Begutachtungsfrist war Ende August ausgelaufen. Jetzt kommt offenbar neuer Wind in die Angelegenheit: Der Gesetzestext soll noch vor Weihnachten im Nationalrat behandelt werden, heißt es in einer APA-Aussendung. "Das soll in den Dezember-Ausschuss und kann dann ins Dezember-Plenum", sagte ein Sprecher des Justizministeriums zur Nachrichtenagentur. Doch es wird noch konkreter: Der Plan siehe vor, dass das Gesetz am 1. Jänner 2022 in Kraft tritt(!)

Auf die Eigentümer der mehr als 650.000 Wohneinheiten in Österreich würden damit grundlegende Änderungen zukommen, denn die WEG-Novelle bringt Vereinfachungen bei der Beschlussfassung – wer nicht mitstimmt, kann nicht mehr alles blockieren. Auch Vorhaben eines einzelnen Wohnungseigentümers, für das dieser derzeit noch die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer braucht, soll nicht mehr so einfach verhindert werden können wie bisher. Das ist ein wichtiger Punkt, der den Ausbau der Ladeinfrastruktur betrifft. Bisher konnten andere Parteien etwa die Installation von Lademöglichkeiten verhindern.

Für Maßnahmen, die bisher einfache Mehrheitsbeschlüsse (gemessen an den Wohnungseigentumsanteilen) erfordert haben, gibt es laut Entwurf zur WEG-Novelle ab 2022 zusätzlich die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen, wenn dafür zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (nach teilgenommenen Miteigentumsanteilen) erreicht werden. Kleine Einschränkung laut Entwurf: Diese Zweidrittelmehrheit muss mindestens ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentieren. Es ist also eine Ergänzung zur bisherigen Mehrheitsfindung geplant. Diese ist beispielsweise für die Umsetzung von Renovierungsmaßnahmen nötig. Eine qualifizierte Minderheit von einem Drittel aller Anteile kann dann Beschlüsse erwirken. Diese relative Mehrheitsbildung soll die Mehrheitsfindung erleichtern.

Auch bei Beschlüssen, die bisher einstimmig gefasst werden mussten, steht eine Neuerung an: Das Einstimmigkeitsprinzip gilt derzeit noch bei Änderungen, die ein einzelner Wohnungseigentümer durchsetzen möchte. Diese Vorgabe soll bei bestimmten Maßnahmen durch eine sogenannte Zustimmungsfiktion ersetzt werden. Die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer gilt dann als erteilt, wenn diese nicht innerhalb von zwei Monaten nach Verständigung über die geplante Änderung widersprechen.

Möglich sein soll diese Regelung der schweigenden Zustimmung jedoch lediglich bei bestimmten Entscheidungen wie etwa der behindertengerechten Ausgestaltung eines Objekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, der Installation von Langsamladestationen für Elektrofahrzeuge, der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage an einem Reihenhaus oder Einzelgebäude, der Anbringung von sich harmonisch in das Erscheinungsbild des Hauses einfügenden Beschattungen oder dem Einbau von einbruchsicheren Türen. (apa/red)