Fahrsicherheit : Konzentration statt Ablenkung im Straßenverkehr

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Bei Langeweile zu Hause ist Ablenkung höchst erwünscht, im Straßenverkehr ist sie aber völlig fehl am Platz "Die Anforderungen an uns als Verkehrsteilnehmer sind so komplex, dass wir unsere volle Aufmerksamkeit brauchen, wenn wir sicher nach Hause kommen wollen. Im Verkehrsgeschehen funktioniert 'Multitasking' absolut nicht, denn der Mensch ist dazu nur sehr begrenzt in der Lage", warnt Dekra Unfallforscher Luigi Ancona und betont: "Hier ist jederzeit volle Konzentration gefragt."

Handyverstöße oft der Grund

Laut einer Studie des AZT (Allianz Zentrum für Technik) ist Unachtsamkeit der Auslöser für jeden zehnten Autounfall mit Verletzten. Dies würde bedeuten: Ablenkung führt im Straßenverkehr zu mehr Getöteten als Alkohol. In der amtlichen Statistik spiegelt sich dies allerdings noch nicht wider. Auf die erstmals für das Jahr 2021 separat ausgewiesene Unfallursache Ablenkung entfallen insgesamt 2,0 Prozent der Unfälle mit Personenschaden, 0,3 Prozent auf die Nutzung elektronischer Geräte.

"Wir müssen hier von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen", sagt Ancona. Bei einer Verkehrsbeobachtung der DEKRA Unfallforschung im Jahr 2017 waren zu jedem Zeitpunkt im Schnitt 7 Prozent der Autofahrer durch ihr Handy abgelenkt. Das Problem unterstreichen auch Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes: Im Jahr 2020 wurden bundesweit mehr als 413.000 Handyverstöße registriert und geahndet, obwohl sie nur einen Teil aller Ablenkungsfälle erfassen. Zur Unfallgefahr kommt eine saftige Strafe hinzu: Wer am Steuer ein elektronisches Gerät vorschriftswidrig nutzt, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt im Flensburger Zentralregister rechnen, bei Gefährdung oder Unfall mit bis zu 200 Euro und zwei Punkten.

Drei Sekunden bei Tempo 80 bedeuten 67 Meter Blindflug

"Wer würde am Steuer eines Fahrzeuges freiwillig für mehrere Sekunden die Augen schließen? Sicherlich die allerwenigsten von uns", so der Dekra Unfallforscher. Dennoch können es sich viele nicht verkneifen, beim Fahren ihre Nachrichten zu checken. „Der Effekt ist derselbe: Wer bei Tempo 50 drei Sekunden aufs Smartphone schaut, legt fast 42 Meter im Blindflug zurück, bei Tempo 80 sind es fast 67 Meter.

Von der eigentlichen Fahraufgabe können die verschiedensten Aktivitäten ablenken, wie etwa ein anspruchsvolles Telefonat, das Lesen und Schreiben von Nachrichten, Gespräche mit Mitfahrern, Essen, Trinken, Rauchen, die Zuwendung zu Kindern auf dem Rücksitz, Tiere im Fahrzeug oder auch die Bedienung des Navigations- oder Audio-Systems, oft über ein komplexes Touch-Display.

"Grundsätzlich ist dies alles problematisch, das eine mehr, das andere weniger", betont Ancona. "Jede Nebentätigkeit, bei der die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen verlorengeht, birgt ein Gefährdungspotenzial – für einen selbst wie für andere", so der Unfallforscher.

Wichtige Informationen gehen verloren

Ohne Abstriche gilt das auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Ihnen drohen bei Kollisionen in der Regel erheblich schwerere Verletzungen als den besser geschützten Autofahrenden. Wer zum Beispiel beim Queren der Fahrbahn Textnachrichten liest oder schreibt, verpasst oft wichtige Informationen über die Verkehrssituation und kann nicht angemessen reagieren.

Und wer sich einen Kopfhörer überstreift, unterschätzt, dass wir auch die akustischen Informationen und Signale brauchen, um uns sicher im Straßenverkehr zu bewegen; sei es das Hupen eines Autos, das Klingeln einer Straßenbahn oder eines Radfahrers, ein Fahrgeräusch oder das Martinshorn eines Notarztwagens. Die Empfehlung des Unfallforschers ist klar: "Immer die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Und das bedeutet: Nicht nur die Augen, sondern auch die Ohren offenhalten."

Er erinnert daran, dass es – wie am Steuer eines Autos – auch beim Fahrradfahren untersagt ist, das Smartphone in die Hand zu nehmen. Wer beim Radeln telefoniert, fotografiert oder Nachrichten verschickt, begeht einen Verkehrsverstoß, der mit 55 Euro Verwarnungsgeld geahndet wird, bei Gefährdung steigt der Satz auf 75 Euro.