75 Euro pauschal : ÖAMTC ePrämie: Kontingent für 2024 fast aufgebraucht

Seit 1. Jänner 2023 profitieren Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos in Österreich durch den Strom, den sie an privaten Ladestationen geladen haben und die damit verbundene CO2-Einsparung.

Seit 1. Jänner 2023 profitieren Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos in Österreich durch den Strom, den sie an privaten Ladestationen geladen haben, und die damit verbundene CO2-Einsparung.

- © ÖAMTC/Lukas Lorenz

Seit 2023 gibt es einen zusätzlichen Anreiz für den Umstieg auf ein E-Auto: Wer sein Fahrzeug an einer nicht-öffentlichen Ladestation – etwa an der heimischen Wallbox – lädt, kann einmal pro Jahr eine THG-Prämie beantragen. Eine Möglichkeit, das zu tun, ist die ÖAMTC ePrämie. 

"Wir kümmern uns um die gesamte Zertifizierung durch das Umweltbundesamt und den Verkauf der CO2-Einsparungen an Mineralölunternehmen", erklärt Marco Sabatnig, Leiter der ÖAMTC ePrämie. "Diese Leistung können alle E-Autobesitzerinnen und -besitzer – Privatpersonen, aber auch Unternehmen – in Österreich nutzen, eine ÖAMTC-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung." 

Die Beantragung der ÖAMTC ePrämie ist auch für das Jahr 2024 noch möglich, allerdings neigt sich das Kontingent dem Ende zu: Noch für rund 2.000 E-Auto-Besitzerinnen und -besitzer kann die ÖAMTC ePrämie im Rahmen der diesjährigen Weihnachtsaktion abgewickelt werden. 

Gegebenheiten am Markt wirken sich auf Prämienhöhe aus

Wie hoch die ePrämie ausfällt, ist nicht pauschal zu beantworten. "Der Markt für CO2-Reduktionsmaßnahmen ist stark in Bewegung, was sich aktuell negativ auf die Preise der ePrämie auswirkt. Um unseren Kundinnen und Kunden diese Unsicherheit zu nehmen, bieten wir stets limitierte Kontingente mit garantierten Auszahlungsbeträgen an. Wer nicht kWh-genau abrechnen kann, erhält 75 Euro als Jahres-Pauschalbetrag", kommentiert Sabatnig.

Durch diese Dynamik ist für Konsumentinnen und Konsumenten nicht immer leicht nachvollziehbar, wie die Höhe ihrer ePrämie zustande kommt. "Um für Transparenz zu sorgen, haben wir auf unserer Website die wichtigsten Infos dazu zusammengefasst", hält Sabatnig fest. 

Unabhängig davon, welchen Anbieter mit der Abwicklung beauftragt, gibt es einen grundlegenden Tipp: Man sollte die Geschäftsbedingungen genau lesen und sich bei Unklarheiten direkt an den entsprechenden Anbieter wenden. Denn, so Sabatnig, den Mobilitätsclub erreichen auch immer wieder Beschwerden über als unseriös wahrgenommene Angebote, in denen die Prämie im Endeffekt weit unter den suggerierten Beträgen liegt.