Steuern & Abgaben : Coronaprämie 2021: bis 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei

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Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.

· Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 erfolgen.

· Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).

· Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).

· Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.

· Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Unternehmer, die Mitarbeitern eine Coronaprämie auszahlen möchten, müssen darauf achten, dass die obigen Voraussetzungen erfüllt sind. Falls der Gewinn des Unternehmens mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird, dann empfiehlt sich die Auszahlung noch im Jahr 2021, damit die Zahlungen auch den Gewinn 2021 reduzieren. Sollte der Gewinn mittels doppelter Buchhaltung ermittelt werden, kann die Auszahlung auch bis Ende Februar 2022 durchgeführt werden. Der Aufwand kürzt das Ergebnis des Jahres 2021.

Vereinbaren Sie jedenfalls mit den Mitarbeitern, dass es sich um eine einmalige Sonderprämie handelt, damit in Zukunft kein Rechtsanspruch darauf besteht. Für weitere Fragen stehen wir als Steuerberatungskanzlei gerne zur Verfügung.