Fahrsicherheit : Wenn die Weihnachtszeit auch Gefahren birgt
Wer keinen Parkplatz in einer geschlossenen Garage hat, kennt das Problem: Im Winter ist es im Auto beim Wegfahren so kalt, dass man kaum auf die dicke Jacke verzichten möchte. Manchmal lässt man sie auch einfach aus Bequemlichkeit an. "Das kann allerdings gefährliche Folgen haben", sagt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
"Gerade für Kinder kann es bei einem Unfall zu schweren, sogar tödlichen Verletzungen kommen, wenn sie dick eingepackt im Kindersitz mitfahren." Das Problem ist der nicht optimal anliegende Gurt. "Eigentlich sollte der Gurt bei Erwachsenen die Hüftknochen, bei Kindern die Oberschenkel umspannen. Durch eine dick wattierte Jacke ist der Spielraum wesentlich größer, der Gurt liegt oft bereits beim Anschnallen über dem unteren Bauchraum", erklärt der Fahrsicherheitsexperte.
Die Folge: Schon bei relativ geringen Geschwindigkeiten - zum Beispiel einem Auffahrunfall im Stadtverkehr mit unter 20 Stundenkilometer - schneidet das untere Gurtband tief in den Bauch ein. Dadurch können Weichteile wie Darm, Leber oder Milz verletzt werden und auch innere Blutungen sind nicht ausgeschlossen.
"Bereits bei Notbremsmanövern ohne Aufprall kann es unter Umständen zu kleineren Verletzungen kommen", so Kerbl. Der Mobilitätsclub empfiehlt daher, vor dem Einsteigen Mantel oder Jacke abzulegen - oder zumindest über den Gurt zu ziehen. Das gilt natürlich auch für mitfahrende Kinder. Gegen die Kälte hilft eine bestenfalls im Haus vorgewärmte Decke.
Auch Stiefel, Handschuhe & Co schränken ein
Abgesehen von der Verletzungsgefahr kann Winterkleidung die Beweglichkeit massiv einschränken. In einer Notsituation kostet das den Fahrer eventuell entscheidende Sekundenbruchteile. Übrigens sind nicht nur dicke Jacken ein Risiko: Mützen und Schals beeinträchtigen die Sicht, gefütterte Handschuhe bieten nicht immer festen Griff am Lenkrad und klobige Stiefel erschweren den Umgang mit den Pedalen.
"Verboten sind Winterstiefel zwar nicht beim Autofahren - allerdings muss der Fahrer stets in der Lage sein, angemessen reagieren zu können. Kommt es wegen nicht tauglichem Schuhwerk zu einem Unfall, kann es Problem mit der Versicherung geben", hält der ÖAMTC-Techniker abschließend fest.
Weihnachtsdeko im Auto - nicht alles erlaubt
Fans von Weihnachten lieben Gegenstände wie strahlende Nikoläuse, Lichterketten oder Weihnachtssterne. Nicht selten verirrt sich einer dieser Gegenstände auch in den fahrbaren Untersatz. Doch nicht genehmigten Gimmicks, die im oder am Auto blinken oder leuchten, zählen laut Straßenverkehrsordnung zu den unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen, warnt die deutsche Prüfgesellschaft Dekra. Und die negativen Folgen könnten das Weihnachtsfest ganz schön vermiesen. Bei Verstößen droht nicht nur ein Bußgeld, bei eigenmächtigen Veränderungen kann sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen und damit auch der Versicherungsschutz verloren gehen.
Hintergrund für die strenge Haltung des Gesetzgebers ist die Verkehrssicherheit. „Lichterketten und andere Deko-Beleuchtungen können andere Autofahrer ablenken, zu Fehleinschätzungen führen und Unfälle auslösen“, sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher bei Dekra. „Außerdem soll vermieden werden, dass die Sicht des Fahrers selbst durch Reflexionen auf der Windschutzscheibe oder zu starkes Licht im Innenraum behindert wird.“ Ist wenigstens unbeleuchteter Weihnachtsschmuck im Auto erlaubt?
Das kommt ganz darauf an: Ein Stern-Anhänger am Innenspiegel oder ein Tannenbaum auf dem Armaturenbrett darf auf keinen Fall die Sicht des Fahrers einschränken, denn allzu leicht könnte die Deko einen Fußgänger oder Radfahrer verdecken.
Hinzu kommt: „Wenn der Fahrer im Auto von Dingen abgelenkt wird, die sich ständig bewegen, nimmt er Bewegungen außerhalb des Fahrzeuges oft nicht mehr richtig wahr und kann zum Beispiel einen Fußgänger leichter übersehen“, sagt der Unfallexperte. Zudem gilt die Regel, dass alle Deko-Stücke, egal ob am Armaturenbrett oder auf der Heckablage, sicher befestigt sein müssen, damit sie sich im Ernstfall nicht in Geschosse verwandeln können.
Sogar wer auf die Idee kommt, sich mit Rauschebart und Nikolauskostüm ans Steuer zu setzen, muss aufpassen, merkt Dekra an. Die Verkleidung darf nicht so voluminös sein, dass der Fahrer in irgendeiner Weise behindert wird. Sonst könnte die Versicherung dies bei einem Unfall unter Umständen als Fahrlässigkeit auslegen und den Versicherungsschutz verweigern.