Abgasskandal : Weg frei für weitere Verfahren: VW darf zur Kasse gebeten werden
Käuferinnen und Käufer, die von VW ein manipuliertes Dieselauto erworben haben, sind grundsätzlich anspruchsberechtigt. Das urteilte heute Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit ist der Weg für weitere Gerichtsverfahren geebnet. Volkswagen habe „im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung“ des deutschen Kraftfahrtbundesamts (KBA) gehandelt", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, in der Begründung der Entscheidung.
Und das Unternehmen habe „systematisch und langwierig Fahrzeuge in Verkehr gebracht“, deren Motorsteuerungssoftware für die Täuschung programmiert worden war. VW wird strategische Unternehmensentscheidung durch arglistige Täuschung der Genehmigungsbehörde vorgeworfen. „Ein solches Verhalten ist mit den grundlegenden Werten der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren“, sagte Seiters.
Wer Schadenersatz bekommt, entscheidet der Einzelfall
Für den Kläger im konkreten Fall, einen Mann aus dem deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz, ist das ein Teilerfolg. Er fordert den kompletten Kaufpreise seines Fahrzeugs - ein Sharan mit manipulativer Abgassoftware- zurück. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte dem Mann zumindest einen Teil des Kaufpreises plus Zinsen gegen Rückgabe seines Autos zugesprochen. Jedoch legten VW und der Mann Revision ein. VW vertritt die Ansicht, dass dem Kläger und allen anderen Dieselkäufern gar kein Schaden entstanden sei. Das Auto sei schließlich jederzeit uneingeschränkt nutzbar gewesen.
Mit dem Urteil ist aber längst nicht alles entschieden. Andere Fallkonstellationen wird sich der BGH in weiteren Verfahren genauer ansehen - zum Beispiel, ob VW-Kunden auch dann Schadenersatz zusteht, wenn sie ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Die drei nächsten Verhandlungen zu VW-Klagen haben die Karlsruher Richter und Richterinnen für Mitte und Ende Juli angesetzt.