Morning Briefing - 06.08.2019 : Tempo 140: Asfinag liefert sich Schlagabtausch mit Greenpeace - VW: Softwareupdate enthält erneut illegale Abschalteinrichtung - Iran vergibt Führerschein für Tätowierte nur noch nach Psychotest
Tempo 140: Asfinag liefert sich Schlagabtausch mit Greenpeace
Seit einem Jahr darf auf zwei Abschnitten der Westautobahn (A1) Tempo 140 Stundenkilometer gefahren werden. Nun äußerte Greenpeace Kritik wegen erhöhter Umweltbelastung. Die Kritik basiert auf Basis detaillierter Messdaten eines 80-seitigen Gutachtens. Demzufolge liege die tatsächliche Zunahme der CO2-Emissionen bei 2,5 bzw. 2,6 Prozent, im reinen Pkw-Bereich sogar bei 3,5 beziehungsweise 3,6 Prozent. Dem sei jedoch nicht so, kontert der Straßen- und Autobahnbetreiber Asfinag. Laut einem kürzlich veröffentlichten Gutachten stieg die Umweltbelastung auf den Teststrecken zwischen Melk und Oed sowie Haid und Sattledt nur marginal um ein bis zwei Prozent. Zurückzuführen sei dies, dass der überwiegende Anteil des Abgasausstoßes an Autobahnen vom Nutzfahrzeugverkehr verursacht wird. Ein Teil der Veränderungen betrifft leichte Lkw. Die schweren Lkw werden vom geänderten Tempolimit nicht beeinflusst. In einer Aussendung wies die Asfinag darauf hin, dass die Berechnung einzelner Fahrzeuggruppen, wie heute von Greenpeace angesprochen, nicht die tatsächliche Gesamtbelastung hinsichtlich der Emissionen widerspiegelt.
VW: Softwareupdate enthält erneut illegale Abschalteinrichtung
Nach Ansicht des Landesgerichts Düsseldorf enthält das Update durch den Volkswagen-Konzern wieder eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Demnach muss VW Schadensersatz leisten, weil sie den Kläger beim Aufspielen des Updates nicht darüber aufgeklärt hat, dass auch dieses Update eine illegale Abschalteinrichtung enthält, befindet das Gericht. In der Kritik steht ein "Thermofenster": Die Abgasreinigung funktioniert nur bei Temperaturen zwischen zehn Grad bis 32 Grad Celsius. Bei Temperaturen unter zehn Grad Celsius und über 32 Grad Celsius findet hingegen keine Abgasreinigung statt. Außerdem wird die Abgasreinigung ab einer Höhe von 1000 Höhenmetern ausgeschaltet. Das Landgericht Düsseldorf hält diese Abschalteinrichtungen für unzulässig. Aufgrund der durch das Thermofenster gegebenen Einschränkungen bei der Abgasreinigung verfüge das Fahrzeug auch nach dem Update über eine unzulässige Abschaltvorrichtung im Sinne der europäischen Vorschriften.
Iran vergibt Führerschein für Tätowierte nur noch nach Psychotest
Tätowierte Menschen müssen im Iran zukünftig einen psychologischen Test bestehen, bevor sie einen Führerschein beantragen dürfen. „Die Tätowierung ist eine Art von Selbstverletzung, und Personen, die das tun, leiden eventuell an psychischen Störungen“, sagte ein Sprecher der Polizei heute der staatlichen Nachrichtenagentur IRNA. Nur nach einem erfolgreichen Test dürfe die Fahrerlaubnis beantragt werden. Tätowierungen wurden bisher in der Islamischen Republik als „Zeichen der westlichen Kulturinvasion“ eingestuft, die die islamischen Werte gefährdeten. Nun gelten sie auch als psychische Krankheit. Dennoch werden Tätowierungen besonders unter Jugendlichen im Iran beliebter - zum Ärgernis der Behörden und der Sittenpolizei. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Fall des Kapitäns der iranischen Nationalmannschaft, Aschkan Dedschagah: Vor drei Jahren wollte ihn die Ethikkommission des Iranischen Fußballverbandes wegen seiner Tätowierungen suspendieren. Dazu kam es zwar nicht, der Deutsch-Iraner spielt aber seitdem in langärmligen Trikots.