Morning Briefing – 05.09.2018 : Studie: Autoreifen an einem Drittel des Mikroplastiks schuld - VW-Ford-Bündnis könnte Arbeitsplätze kosten - Kfz-Haftpflicht besteht laut EuGH auch für ungenutzte Autos
Zitat des Tages:
"Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt schnellere Pferde"
- Henry Ford
Studie: Autoreifen an einem Drittel des Mikroplastiks schuld
In Deutschland gelangen einer Untersuchung zufolge pro Jahr rund 330.000 Tonnen sogenanntes Mikroplastik in die Umwelt. Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik hat für 51 Müllquellen die freigesetzten Partikelmengen errechnet und kommt zu dem Schluss, dass als größter Verursacher der Abrieb von Autoreifen gilt. Rund ein Drittel der Mikroplastik-Emissionen entfällt der Studie zufolge darauf. Als Mikroplastik werden Plastikpartikel bezeichnet, die nur fünf Millimeter groß oder noch kleiner sind. Mikroplastik gerate vor allem über Niederschlagswasser in die Umwelt, heißt es in der Studie. Durch Regen werde beispielsweise der Reifenabrieb nicht nur in die Kanalisation gespült, sondern nahezu überallhin. Kläranlagen hielten zwar bis zu 95 Prozent des Mikroplastiks zurück, es könne dann aber über die Nutzung von Klärschlamm in der Landwirtschaft in die Umwelt gelangen.
VWN-Ford-Bündnis könnte Arbeitsplätze kosten
Eigentlich soll es ein Gewinn für beide Seiten werden, die angeblich geplante Kooperation zwischen Volkswagen Nutzfahrzeuge und dem amerikanischen Autobauer Ford, die den Namen „Cyclone“ tragen soll. Gemeinsame Synergien sollen sich im Bereich von Transportern, Pick-ups und kleinen Lieferfahrzeugen positiv auf die Bilanz auswirken. Doch genau diese Nachricht ist es, die die Angestellten des großen VW-Transporterwerks in Hannover in Unruhe versetzt. Markenchef Thomas Sedran ließ bereits durchblicken, dass in Hannover größere Veränderungen anstehen. Ein Thema sei das der Elektroantriebe, zudem gibt es ab 2020 schärfere EU-Abgas-Regeln für Hersteller von Transportern. Derzeit ist noch unklar, wo VWN den neuen Elektrobus ID Buzz produzieren wird. Doch ein Punkt sorgt in Hannover für besondere Unruhe. Wie aus Konzernkreisen zu hören war, könnten wesentliche Teile der Transporterproduktion Mitte des nächsten Jahrzehnts in das türkische Ford-Werk in der Nähe von Istanbul verlagert werden. Sollte sich der Volkswagen-Konzern dazu entscheiden, müsste er mit starkem Widerstand der Arbeitnehmerseite rechnen.
Kfz-Haftpflicht besteht laut EuGH auch für ungenutzte Autos
Für ein Auto muss auch dann eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wenn der Eigentümer es ungenutzt auf seinem Grundstück abstellt. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Fall aus Portugal klar. Für ein zugelassenes und fahrbereites Auto bestehe auch dann eine Versicherungspflicht, wenn der Inhaber nicht mehr damit fahren will (Az. C-80/17). In dem Fall aus Portugal ließ eine Frau aus gesundheitlichen Gründen ihren Wagen ungenutzt auf ihrem Grundstück stehen und schloss keine Haftpflichtversicherung ab. Hintergrund der Klarstellung ist, dass ihr Sohn zusammen mit zwei anderen Fahrzeuginsassen bei einem Unfall ums Leben kam, als er unerlaubt mit dem Wagen fuhr. Die zuständige portugiesische Behörde zahlte den Hinterbliebenen der Opfer eine Entschädigung von knapp 440.000 Euro und forderte von der Fahrzeuginhaberin eine Erstattung dieser Summe. Die Frau sah sich zunächst im Recht, da sie zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet sei. Die Luxemburger Richter stellten nun klar, dass es für die Versicherungspflicht keine Rolle spiele, dass die Frau ihren Wagen nicht mehr habe nutzen wollte, der ungenutzte Wagen sei zu versichern gewesen.
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