WERKSTATT : Pickerl-Überprüfung: Fristverlängerung bis Ende Mai
Viele Fristen, die im alltäglichen Leben eingehalten werden müssen, wurden bereits am Anfang der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verlängert oder ausgesetzt. Für die §57a-Begutachtung konnte sich das zuständige Klimaschutzministerium zu einer über die viermonatige Toleranzfrist hinausgehende Verlängerung lange nicht durchringen.
Durch die dringlichen Empfehlungen der Bundesregierung, während der Coronakrise alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sowie die zeitlich beschränkten Öffnungszeiten der Werkstätten, standen viele Österreicher vor dem Problem, dass die Pickerl-Überprüfungen nicht rechtzeitig hätte durchgeführt werden können.
Die Folge wären empfindliche Strafen gewesen, der Strafrahmen beträgt bis zu 5000 Euro. Nun aber konnte eine Einigung zugunsten der Fahrzeughalter erzielt werden. „Durch die Verlängerung bis Ende Mai können nun viele betroffene Kfz-Besitzer aufatmen. Die Vernunft hat gesiegt, denn so bleibt für die so wichtige Begutachtung mehr Zeit. Und möglicherweise sind dann die Maßnahmen und Ausgangsbeschränkungen wieder gelockert wodurch die Werkstätten mehr Kapazitäten zur Verfügung haben um die vermehrten Begutachtungen durchführen zu können“, sagt ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig.