Gegenüberstellung : Lohnt ein E-Auto als Firmenwagen?
Denn durch den Entfall der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer profitiert das Unternehmen, durch die Befreiung vom Sachbezug der Dienstwagen-berechtigte Mitarbeiter, erläutert Smatrics und spricht von jährlichen Einsparungen von bis zu 7.300,– Euro. Hierzulande erfahren Fahrzeuge mit emissionsarmem Antrieb wie Elektro- oder Wasserstoff-Autos eine steuerliche Bevorzugung. Beim Kauf entfällt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie die motorbezogene Versicherungssteuer, die sogenannte „Kfz-Steuer“ zur Gänze. Zusätzlich werden im Rahmen einer Förderaktion des Bundes Elektroautos mit bis zu 3.000,– Euro subventioniert. Außerdem sind unternehmerisch genutzte Pkw mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km und einem Anschaffungspreis von bis zu 40.000,– Euro seit 1.1.2016 gänzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Im Falle eines Anschaffungswertes zwischen 40.000,– und 80.000,– Euro trifft dies anteilsmäßig zu. Steuerlich lohnt sich ein Verbrenner-Pkw als Dienstwagen nicht bei jedem. Alle Verbrenner-Modelle mit einem CO2-Emissionswert unter 124 g/km (zum Beispiel Audi A4, VW Golf, ...) unterliegen einem Sachbezug in Höhe von 1,5 % des Kaufpreises, für Fahrzeuge mit mehr als 124 g/km beträgt der Sachbezug 2 %.Bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen (beispielsweise BMW i3, Renault Zoe, Hyundai Ioniq, Nissan Leaf, VW e-Golf, …) entfällt der Sachbezug seit 1.1.2016 vollständig. Der Sachbezug wird von den tatsächlich anfallenden Anschaffungskosten inkl. USt und NoVA berechnet und beträgt max. 720,– Euro (1,5 %) bzw. 960,– Euro (2%). Vom Entfall des Sachbezuges profitiert nicht nur der Arbeitnehmer, auch der Arbeitgeber spart die damit verbundenen Lohnnebenkosten. Mit dem Elektroauto Steuerrechner kann das jeweilige Einsparungspotenzial berechnet werden. (ags)