Verkehrsirrtümer : Ist das Autofahren mit Flip-Flops verboten?

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Der Sommer zeigt sich früh und von seiner intensiven Seite: Bei vielen geht da ohne Flip-Flops gar nichts. Doch muss man das Sommergefühl vor der Autotür lassen und das Schuhwerk wechseln - oder ist es auch erlaubt mit Flip-Flops Auto zu fahren? Für die große Mehrheit befragter Autofahrer in Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: 69 Prozent der Befragten denken, dass das Fahren mit dem luftigen Schuhwerk verboten ist, wie eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. "Doch das ist einer der größten Verkehrsirrtümer", kontert Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Barfuß, mit High Heels oder Sandalen: Die Straßenverkehrsordnung gibt an keiner Stelle vor, welche Schuhe beim Autofahren getragen werden müssen." Theoretisch ist es also erlaubt.

Unfall mit Flip-Flops

Dass festes Schuhwerk trotz schweißtreibender Hitze bevorzugt werden sollte, wenn ein Fahrzeug in Betrieb genommen wird, steht aber außer Frage - und das gutem Grund! Denn gänzlich anders sieht die Situation bei einem Unfall mit Flip-Flops oder einem ähnlich leichten Schuhwerk aus: Hier kann die Versicherung unter Umständen Leistungen kürzen. "Flip-Flops oder lockere Sandalen bieten keinen sicheren Halt und schnell rutscht Autofahrer damit vom Pedal oder der Schuh verhakt sich", sagt Jost. "Gerade in brenzligen Situationen, bei denen jede Sekunde zählt, kann das im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen."

Die Expertin empfiehlt deshalb, dass Flip-Flops-Träger immer ein Paar festes Schuhwerk griffbereit haben sollten. "Außerdem schützen sich Autofahrer auf diese Weise auch davor, dass sie sich mit den offenen Schuhen beim Abrutschen vom Pedal am Fuß verletzen." Das ist alles schon vorgekommen. Kommt es beim Autofahren mit Flip-Flops tatsächlich zu einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, kann dem Autofahrer eine Teilschuld drohen. "Das wäre jedoch nur der Fall, wenn der Fahrer durch die Flip-Flops nachweislich vom Bremspedal abrutscht und deshalb der Unfall passiert", betont Jost. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden des Unfallopfers auf - egal welches Schuhwerk getragen wurde.

Kaskoversicherung zieht nicht mit

Der österreichische Automobilclub ÖAMTC erklärt: "Wenn ungeeignetes Schuhwerk zu einem Unfall führt, wird ein (Mit-)Verschulden angelastet. Eine etwaige Kaskoversicherung wird wegen grober Fahrlässigkeit aussteigen", so ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer. Dass generell Unwissen darüber herrscht, ob lockeres Schuhwerk hinter dem Steuer getragen werden darf, könnte an den Umstand liegen, dass Strafen zwar prinzipiell möglich sind, aber selten in die Rechtsberatung gelangen.

Anka Jost ergänzt: "Hier kann die Versicherung die Leistungen kürzen, wenn der Autofahrer mit dem Tragen von ungeeigneten Schuhen grob fahrlässig gehandelt hat. Aber das muss immer im Lichte des Einzelfalls geprüft werden." Doch die Sache kann noch komplexer werden: Bei Verletzungen kann auch die richtige Bekleidung eine Rolle spielen.

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung

Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen die Antworten häufig nicht. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu führt das Unternehmen regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften.

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