Fuhrpark : Glossar: Wichtige Begriffe aus dem Fuhrparkwesen

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Mit den hier aufgeführten kurzen Erklärungen wissen Sie schnell, welche Definition ein Begriff mit sich bringt. Ein Blick in das FIRMENWAGEN-Begriffsglossar kann sich lohnen.

Car Policy

Car Policy ist ein englischer Oberbegriff für Dienstwagenregelung, Dienstwagenordnung und Fuhrparkrichtlinien. Diese umfassen zunehmend Maßnahmen zur Emissionsreduktion im Fuhrpark.

Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch umfasst alle Fahrten, die aus Anlass einer Dienstreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden. Es dient nicht nur als Nachweis für Fahrkostenansprüche an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber, sondern auch als Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung.

Finanzierungsleasing

Das Finanzierungsleasing beinhaltet Elemente des Kaufes und der Miete: Der Leasingnehmer wird nicht Eigentümer des Firmenwagens, er hat nur ein Gebrauchsrecht. Jedoch trägt er das wirtschaftliche Risiko. Beim Finanzierungsleasing kann des Weiteren zwischen Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen unterschieden werden.

Firmenwagen

Bei Firmenwagen, Dienstwagen und Geschäftswagen handelt sich entweder um ein Fahrzeug, das dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen wird, oder um ein von einem Unternehmer verwendetes Fahrzeug, dass seinem betrieblichen Bereich zugeordnet ist. Dieser Unterscheid ist wichtig im Hinblick auf die steuerliche Behandlung.

Fuhrpark

Als Fuhrpark wird die Gesamtheit der Fahrzeuge und der zur Transportausführung und Fahrzeugunterhaltung erforderlichen Einrichtungen eines Betriebes oder einer anderen Organisation mit zugehörigem Personal bezeichnet.

Mobility-as-a-Service (MaaS)

Mobilitätsdienste gewinnen an Bedeutung – gerade für Städte. Unter dem Begriff Mobility-as-a-Service (MaaS) werden Angebote wie Carsharing, Carpooling oder Ridesharing gefasst. Ziel von MaaS ist es, dem Nutzer auf seine Anforderungen abgestimmte Transportmittel anzubieten und so die Transporteffizienz und den Bedarf für Besitz eigener Fahrzeuge zu senken. Trotz zahlreicher durchdachter Konzepte gibt es aber große Herausforderungen, da gerade Großstädte sehr unterschiedlich sind. Zudem besteht die Angst vor Rebound-Effekten, also einer Zunahme des Gesamtverkehrs, statt einer Abnahme.

Motorbezogene Versicherungssteuer (MBV)

Mit Anfang Oktober ändert sich die Berechnungsmethode der motorbezogenen Versicherungssteuer (MBV) für neu zugelassen Fahrzeuge, die in Österreich zu entrichten ist. Für Pkw wird zukünftig nicht nur die Leistung des Verbrennungsmotors, sondern auch der CO2-Ausstoß zur Berechnung herangezogen. Für alle Fahrzeuge, die vor dem 01.10.2020 erstzugelassen wurden, ändert sich vorerst nichts an der Berechnungsmethode. Ab dem 01.01.2021 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit jährlich für dann erstzugelassene PKW die Steuer zu erhöhen.

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die ist ebenfalls eine in Österreich zu entrichtende Steuer. Die NoVA wird fällig, wenn ein neuer Pkw in Österreich an den Kunden geliefert wird oder ein solches Fahrzeug zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird. Der Grund für eine NoVA-Befreiung entfällt nur bei Zulassung eines ehemaligen Vorführ-, Diplomaten-, Fahrschulfahrzeugs, Taxi, Miet-, oder Gästewagens beziehungsweise einer Umtypisierung.

Restwert

Hierbei handelt es sich um den Wert des Leasingfahrzeugs nach Ablauf oder bei vorzeitiger Auflösung des Leasingvertrages. Kalkulierter Restwert: voraussichtlicher Marktwert des Leasingfahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit. Er wird von der Leasinggesellschaft auf Basis der Angaben des Leasingnehmers (Laufleistung, Fahrleistung, Fahrzeugtyp) und der eigenen Markterfahrung geschätzt. Die kalkulierte Restwerthöhe beeinflusst die Leasingratenhöhe. Tatsächlicher Restwert: der Marktwert eines Leasingfahrzeugs, der beim Verkauf am Ende der Vertragslaufzeit erzielt wird.