Krisenbewältigung : COVID-19: Wie die automotive Branche in Österreich auf Maßnahmen reagiert

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Für die automotive Branche bringen die neuen gesetzlichen Regelungen weitreichende Änderungen mit sich, da mit den Maßnahmen, die zunächst für 16. bis 22. März 2020 gelten, unter anderem ein Betretungsverbot für den Handel einhergeht. Allerdings gibt es hier exakt 21 Ausnahmen, eine davon betrifft die Kfz-Werkstätten, die somit weiterhin die motorisierte Individualmobilität aufrechterhalten können. Das trifft auch auf die Reifen-Werkstätten zu und auch Tankstellen haben geöffnet. Kfz-Teilehändler dürfen zwar ihre Verkaufslokale nicht öffnen, die Belieferung der Kfz-Werkstätten ist aber nach wie vor sichergestellt.

Kfz-Betriebe, die sowohl über einen Verkauf als auch eine Werkstätte verfügen, dürfen derzeit nur Reparatur- und Servicearbeiten durchführen. Die Schauräume und der Freiflächen-Verkauf bleiben bis auf Weiteres geschlossen. „Im Verkauf, in dem die Besetzung in den meisten Betrieben deutlich reduziert wurde, werden aktuell Nebentätigkeiten abgearbeitet, beispielsweise Kunden über ablaufende Leasingverträge informiert oder Internet-Anfragen behandelt“, erklärt Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner, Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels. „In vielen Betrieben herrscht aktuell Notbetrieb, die Verantwortlichen sind nur telefonisch erreichbar. In den großen Betrieben erfolgt eine strikte Trennung zwischen Verkauf und Kfz-Werkstätte. Kunden werden auch nicht mehr in die Verkaufsräumlichkeiten gelassen. Wir nehmen auch die Sorgen und Ängste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst und ich habe meinem Team freigestellt, ob die oder der Einzelne zur Arbeit erscheinen möchte oder nicht“, ergänzt Klaus Edelsbrunner, der einen Kfz-Betrieb in Graz führt. Bei der Ersatzteilversorgung für die Kfz-Werkstätten sieht er derzeit keine Probleme, da die Transporte bis dato plangemäß funktionieren.

Auch neue Fahrzeuge werden nach wie vor an-, können aber nicht an die Kunden ausgeliefert werden. „Aus diesem Grund sind wir bereits an die Fahrzeugimporteure herangetreten, um neue Zahlungsziele zu definieren, damit der einzelne Fahrzeughändler finanziell nicht überfordert wird“, betont der Bundesgremialobmann.

Kurzarbeit in vielen Betrieben

Die Situation ist aber für die Kfz-Reparaturbetriebe, die ja zurzeit noch offenhalten dürfen, alles andere als leicht: „Viele Betriebe haben bereits Kurzarbeit angemeldet, weil schlicht und einfach die Aufträge rückläufig sind. Unter den aktuell schwierigen Voraussetzungen stellen wir allerdings die Mobilität zu jeder Zeit sicher, damit die Bevölkerung auch Einkäufe von Lebensmitteln und Medikamenten durchführen kann. Allerdings werden aktuell nur Aufträge abgearbeitet, die wirklich notwendig sind. Schließlich muss auch die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Betrieben sichergestellt werden“, hält Komm.-Rat Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik fest. Bei der Kfz-Ersatzteilversorgung ortet der Branchenvertreter aktuell keine Probleme, die Zustellung erfolgt oftmals in der Nacht, womit auch soziale Kontakte vermieden werden.

Weniger notwendige Arbeiten wie Fahrzeugservices oder der saisonale Reifenwechsel würden wohl zu einem späteren Zeitpunkt, falls sich die Lage wieder beruhigt bzw. normalisiert hat, stattfinden. Bis 15. April gelte ja ohnehin noch die situative Winterreifenpflicht. Die Kfz-Werkstätten und Reifenservice-Betriebe seien auf jeden Fall auf die Umrüstsaison vorbereitet, meint der Bundesinnungsmeister.

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