Morning Briefing - 11.09.2018 : Borgward: Rückkehr nach Bremen offen – Anleger fordern neun Milliarden Euro von VW – Wiener Taxifirma erwirkte weitere 100.000 Euro Strafe gegen Uber

© firmenwagen

Zitat des Tages:

"Eines der besten Mittel gegen das Alterwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos"

- Juan Manuel Fangio

Borgward: Rückkehr nach Bremen offen

Der jüngst reanimierte Hersteller Borgward, der seit 2015 dem chinesischen Unternehmen Foton gehört, stellt erstmals öffentlich die Rückkehr der Automarke nach Bremen infrage. Dort sollte 2019 eigentlich die Produktion der rein elektrischen Version des BXi7 starten. Ursprünglich geplant war ein Borgward-Werk für die Montage von Elektro- und Hybridautos auf dem Gelände des Güterverkehrszentrums im Bremer Westen. Nun steht die Expansion nach Deutschland allerdings auf der Kippe. Als Gründe dafür nennt ein Unternehmenssprecher dem „Weser-Kurier“ unter anderem den Handelsstreit zwischen China, den USA und Europa sowie auch Personalveränderungen in den Führungsetagen von Investor und Autobauer. Zudem sei die Suche nach einem zusätzlichen Investor noch nicht abgeschlossen. Die wirtschaftliche Verfassung Fotons hatte im vergangenen Jahr bereits für Spekulationen über einen Komplettverkauf der Marke gesorgt. Inzwischen hat sich die finanzielle Lage aber entspannt. So soll Foton 2017 laut Prognosen ein Absatzplus von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gemacht haben. Während die Fertigung des Borgward-Elektromodells BXi7 in Deutschland auf sich warten lässt, wurden im kalifornischen Sunnyvale eine US-Firmenzentrale sowie ein Forschungszentrum eröffnet. Das Unternehmen möchte auf dieser Basis bis 2021 seine elektrischen und konventionellen Fahrzeuge auf den nordamerikanischen Markt bringen. Einst zählte Borgward zu den größten privaten Autobauern Deutschlands, dessen schönster (und nachhaltigster) Streich die bildhübsche Borgward Isabella war, die 1954 mit 60 und (von 1955 an) mit 75 PS erschien.

Richter warnt in VW-Musterverfahren vor Verjährung

Insgesamt machen klagende VW-Aktionäre Forderungen von fast neun Milliarden Euro geltend Braunschweig, doch es gibt bereits einen ersten Dämpfer für die Kläger: Schon der Auftakt des milliardenschweren Musterverfahrens von Anlegern zur VW-Dieselaffäre hat zu Diskussionen zwischen dem Vorsitzenden Richter und der Klägerseite geführt. Die Ansprüche der Kläger bis zum Zeitpunkt Mitte 2012 könnten verjährt sein, sagte der Vorsitzende Richter Christian Jäde am Montag in Braunschweig. Andreas Tilp, Anwalt der Musterklägerin Deka Investment, geht dagegen davon aus, dass Volkswagen schon im Juni 2008 hätte zugeben müssen, die Technologie zur Diesel-Abgasreinigung nicht zu beherrschen. „Dass VW betrogen hat, haben sie in den USA selber eingeräumt“, betonte Klägeranwalt Tilp. Er kündigte an, dass das Verfahren ohnehin zum Bundesgerichtshof gehen werde, „egal, wer gewinnt oder verliert“. VW-Rechtsanwalt Markus Pfüller betonte, in dem Verfahren gehe es ausschließlich darum, ob Volkswagen seine Veröffentlichungspflichten gegenüber Aktionären und Kapitalmarkt erfüllt habe: „Wir sind davon überzeugt, dass dies der Fall ist.“

Wiener Taxifirma erwirkte weitere 100.000 Euro Strafe gegen Uber

Das Exekutionsgericht Innere Stadt hat über den Fahrdienstanbieter Uber in Wien neuerlich zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro verhängt. Das gab die Taxizentrale 40100 am Montag bekannt. Insgesamt habe das für die Causa zuständige Bezirksgericht nun bereits neun Strafanträgen stattgegeben. „Das Exekutionsgericht hat den Strafbeschluss zum achten Antrag allein aufgrund der Tatsache, dass Uber seine App und die Homepage zur Verfügung stellt, erlassen. Die Uber-App, wie sie derzeit in Wien funktioniert, verstößt gegen die einstweilige Verfügung und ist illegal", erklärte Taxi-40100-Anwalt Dieter Heine. Streit um Konzession Der Streit dreht sich im Wesentlichen darum, dass Uber mit einer Mietwagenkonzession tätig ist und daher zwar nicht an die Taxigebühren gebunden ist, dafür aber die Wagen nach jeder Fahrt in die Zentrale zurückkehren beziehungsweise alle Aufträge am Firmensitz entgegennehmen müssen. Taxi 40100 macht nun laufend Probefahrten und hält fest, wie die Fahrt abgewickelt wurde. In den vergangenen Monaten hat 40100 laut eigenen Angaben dutzende Verstöße von Uber-Fahrern, die sich nicht an die Auflagen der einstweiligen Verfügung vom April hielten, dokumentiert und an das Gericht weitergeleitet. Insgesamt neun Strafanträgen hat das Exekutionsgericht bisher stattgegeben, die Geldstrafen betragen in Summe 320.000 Euro. Uber kann versuchen, sich per Rekurs oder Klage gegen die Beschlüsse zu wehren. Werden solche nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Strafbewilligung rechtskräftig.

Folgen Sie uns auf Facebook

Folgen Sie dem Autor auf: @lukasklamert