Immer mehr E-Fahrzeuge sind auf den Straßen und in den Fuhrparks von Unternehmen zu finden. Vom Sachbezug befreit, erfreuen sich E-Fahrzeuge großer Beliebtheit als Dienstwagen. Aus steuerlicher Sicht gibt es aber ein paar Dinge zu beachten, insbesondere was die Kostenübernahme für Ladestrom betrifft - unser Steuer-Experte klärt auf.