Digital statt länger : §57a-Reform: Fahrzeugbranche fordert Digitalisierung statt längerer Prüfintervalle
Bundesinnungsmeister Roman Keglovits-Ackerer
- © Josef Bollwein | www.flashface.comDie geplante 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) sorgt für Kritik seitens der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik. Hintergrund ist die vorgesehene Änderung der §57a-Begutachtungsintervalle vom bisherigen „3-2-1“-Modell auf ein „4-2-2-2“-Modell. Die Interessenvertretung warnt vor möglichen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
Nach Ansicht der Bundesinnung greift die Begründung des Gesetzgebers zu kurz. Reguläre Herstellerservices oder Reifenwechsel könnten die umfassende §57a-Begutachtung nicht ersetzen, da dabei zahlreiche sicherheits- und umweltrelevante Prüfpunkte nicht kontrolliert würden.
Mängelstatistik als Argument gegen längere Intervalle
Zur Untermauerung ihrer Kritik verweist die Bundesinnung auf aktuelle Zahlen aus der §57a-Statistik. Demnach weisen Pkw der Fahrzeugklasse M1 bereits nach drei Jahren zu 35 Prozent leichte und zu 18 Prozent schwere Mängel auf. Bei Fahrzeugen der Klasse L (Zweiräder) wurden 34 Prozent leichte und 40 Prozent schwere Mängel festgestellt. Grundlage sind Daten aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom Februar 2026.
Bundesinnungsmeister-Stellvertreter Thomas Marichhofer sieht deshalb die Gefahr, dass durch längere Prüfintervalle mehr Fahrzeuge mit sicherheitsrelevanten Mängeln im Straßenverkehr unterwegs sein könnten.
Bundesinnung fordert zentrale Fahrzeugdatenbank
Anstelle einer Verlängerung der Prüfintervalle schlägt die Bundesinnung eine umfassende Digitalisierung der Fahrzeugverwaltung vor. Kern des Konzepts ist die Zusammenführung bestehender Datenbanken in einer zentralen Fahrzeugdatenbank sowie die Abschaffung der physischen Begutachtungsplakette. Ziel sei ein digitaler Datensatz für jedes Fahrzeug.
Nach Berechnungen der Bundesinnung könnten dadurch jährlich Einsparungen von insgesamt 133 Millionen Euro erzielt werden. Für Werkstätten, Zulassungsstellen und Behörden würden laut Konzept rund 115.000 Arbeitstage beziehungsweise 541 Vollzeitäquivalente entfallen, die derzeit für Bestellung, Verwaltung und Anbringung der Begutachtungsplaketten aufgewendet werden.
Einsparungen für Fahrzeughalter vorgesehen
Auch Fahrzeughalter könnten nach Angaben der Bundesinnung profitieren. Durch den Wegfall der physischen Plakette werden Einsparungen von knapp 17,5 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Die Begutachtungsinformationen sollen künftig digital über die eAusweise-Anwendung in Verbindung mit der ID Austria abrufbar sein. Vorgesehen ist außerdem eine automatische Erinnerungsfunktion an bevorstehende Begutachtungstermine.
Darüber hinaus soll eine kostenlose Online-Abfrage der Fahrzeughistorie den Gebrauchtwagenkauf transparenter machen.
Bundesinnungsmeister Roman Keglovits-Ackerer spricht sich dafür aus, die bestehende Reformdiskussion für eine Modernisierung der Infrastruktur zu nutzen und die Digitalisierung der Fahrzeugverwaltung voranzutreiben.