Leasingverband warnt : Raser-Regelung trifft Leasing: Branche fürchtet neue Risiken für Eigentümer
Dr. Alexander Nekolar, Präsident des VÖL
- © Photo Simonis Wien - AustriaNach der neuen Rechtslage könnten Fahrzeuge bei sogenannten Raserdelikten künftig auch dann eingezogen und verwertet werden, wenn sie nicht im Eigentum des Lenkers stehen. Bisher waren nur Fahrzeuge betroffen, die dem Fahrer selbst gehören.
Leasinggesellschaften sind Eigentümer der Fahrzeuge, haben jedoch keinen Einfluss auf das Verhalten der Nutzer. Der Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) sieht daher das Risiko, dass Unternehmen für Verstöße Dritter wirtschaftlich haften müssen.
„Leasing basiert auf einer klaren Trennung zwischen Eigentum und Nutzung. Wenn der Eigentümer für das Verhalten eines Dritten wirtschaftlich einstehen muss, wird nicht nur das Fundament des Leasingmodells, sondern das gesamte Rechtsverständnis, massiv erschüttert“, sagt Alexander Nekolar, Präsident VÖL.
Auswirkungen auf Finanzierung und Markt
Der Verband erwartet steigende Finanzierungskosten, strengere Vergabekriterien sowie mögliche Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Leasingfahrzeugen, insbesondere im Hochleistungssegment.
Gleichzeitig fordert der Verband eine rechtliche Klarstellung. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit seien notwendig, dürften jedoch nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen für unbeteiligte Eigentümer führen.
Bis zum Inkrafttreten der Regelung am 1. Oktober 2027 sieht der Verband eine Übergangsfrist, die für eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen genutzt werden sollte.