Dieselgate : VW-Diesel-Kläger müssen auf Deliktzinsen verzichten

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Der Konzern muss getäuschten Diesel-Käufern und -Käuferinnen zwar Schadenersatz, aber keine Deliktszinsen zahlen, wie der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute urteilte. Die Richter entschieden zudem, dass Vielfahrer unter Umständen leer ausgehen. Es könne vorkommen, dass vom zu erstattenden Kaufpreis nach Anrechnung der zurückgelegten Kilometer nichts mehr übrig bleibt.

Deliktszinsen können fällig werden, wenn jemand einem anderen eine Sache oder Geld „entzieht“. Klassischer Fall ist ein Diebstahl. Hier ging es um die Frage, ob VW erfolgreichen Diesel-Klägern zusätzlich zum Schadenersatz Zinsen auf das in das Auto investierte Geld schuldet. Dafür sehen die obersten Zivilrichter keinen Anlass. Betroffene Kunden hätten im Austausch für den Kaufpreis ein voll nutzbares Fahrzeug erhalten, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.

Das habe den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes kompensiert. Land- und Oberlandesgerichte hatten teils vierstellige Summen zugesprochen. Der Wolfsburger Autobauer schweigt zur gesamten Größenordnung. Aber der BGH-Anwalt des Konzerns hatte gesagt, wegen der großen Zahl an Verfahren gehe es um sehr viel Geld.