Morning Briefing - 20.12.2018 : U-Haft wird für Ex-Verwaltungsratschef Carlos Ghosn nicht verlängert - Grünes Licht für Carsharing-Fusion von BMW und Daimler in den USA - Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in Wiesbaden vertagt

U-Haft wird für Ex-Verwaltungsratschef Carlos Ghosn nicht verlängert

Der in Japan wegen angeblicher Verstöße gegen Börsenauflagen festgenommene Ex-Verwaltungsratschef von Nissan, Carlos Ghosn, könnte in Kürze aus der Untersuchungshaft kommen. Das Bezirksgericht in Tokio lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine weitere Haftverlängerung ab, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Tokio. Ghosn war am 19. November festgenommen worden, weil zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte seines Einkommens angegeben worden war. Die Untersuchungshaft war daraufhin bis zu diesem Donnerstag verlängert worden, nachdem die Staatsanwaltschaft neue Anschuldigungen gegen ihn erhoben hatte. Das Tokioter Gericht entschied sich auch dafür die Haft für Greg Kelly, der gemeinsam mit Ghosn festgenommen worden war, nicht weiter zu verlängern.

Grünes Licht für Carsharing-Fusion von BMW und Daimler in den USA

Mit leichter Verspätung dürfen BMW und Daimler nun ihre Kräfte bei Autovermietung und Fahrdiensten bündeln. Nach der EU-Kommission hat nun auch das US-Kartellamt die Fusion der Carsharing-Flotten von Car2go und DriveNow mit zusammen rund 20.000 Mietautos genehmigt, wie die beiden Autobauer am Mittwoch mitteilten. Vollzogen werden soll die Fusion Ende Januar, die nächsten Schritte will das neue Unternehmen anschließend im Laufe des ersten Quartals 2019 bekannt geben. Die Ankündigung hatte sich um einige Wochen verzögert, da die Genehmigung der US-Behörden länger dauerte als erwartet.

DUH: Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in Wiesbaden vertagt

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die für Mittwoch erwartete Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in der hessischen Landeshauptstadt vertagt. Die Verhandlung über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen überschrittener Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) soll am 13. Februar 2019 fortgesetzt werden, erklärte das Gericht am Mittwoch. Das Gericht will neue Berechnungen abwarten, wie sich eine am Mittwoch angekündigte Hardware-Nachrüstung von städtischen Bussen auswirken könnte. Außerdem sollen die Auswirkungen von Ausweichverkehr bei einem möglichen Fahrverbot genauer berechnet werden. Zuvor war hatte das Gericht bereits verkündet, dass ab Juni 2019 zwei Straßen in Darmstadt für ältere Diesel-Fahrzeuge Tabu sind. Damit ist der Vergleich rechtskräftig, auf den sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen verständigt hatten.