Normverbrauchsabgabe : Allianz aus Kfz- und Leasingbranche verhindert generelle Abschaffung der NoVA-Rückvergütung

Günther Kerle ist erneut Vorsitzende und Sprecher der österreichischen Automobilimporteure und möchte sich unter anderem dafür einsetzen, dass rechtliche Rahmenbedingungen für die Autobranche Österreich fair sind.

„Die nun ausverhandelte Regelung der NoVA-Rückvergütung ist zwar nicht ganz optimal, aber es ist erfreulich, dass ein gangbarer Kompromiss gefunden wurde." Günther Kerle, Sprecher der Automobilimporteure in der IV

- © Automobilimporteure

Bei einer Begutachtungsfrist von sieben Tagen war rasches Handeln gefragt. Nach prompter und entschlossener Intervention von vereinten Kräften aus dem Arbeitskreis der Automobilimporteure, IV, dem Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften, VÖL, und dem Bundesgremium Fahrzeughandel, WKÖ, konnte diese im Finanzausschuss beschlossene Regelung Anfang Dezember noch entschärft und ein Kompromiss erzielt werden. Die Rückerstattung der NoVA beim Export für Fahrzeuge, die nicht älter als vier Jahre sind, bleibt erhalten, darunter eben viele sogenannte „Leasing-Rückläufer“.

Schritt in die richtige Richtung

Der VÖL wertet somit den neuen Entwurfsstand des Gesetzes als Schritt in die richtige Richtung. Allerdings weist der Verband auf eine weiterhin bestehende Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Leasinggesellschaften hin. Denn Unternehmen aus Österreich müssten laut jüngstem Gesetzesentwurf die volle NoVA gleich zu Beginn abführen und könnten erst später eine Rückvergütung beantragen. Mit verbundenen Liquiditätsnachteilen und einem gewissen bürokratischen Aufwand.

Zudem müssten ausländische Leasinggesellschaften die NoVA nur anteilig abführen. Weiters ergebe sich bei der Berechnung der konkreten NoVA-Zahllast eine Diskrepanz zwischen in- und ausländischen Gesellschaften und somit eine höhere Belastung für österreichische Leasingunternehmen, die für den VÖL nicht nachvollziehbar ist. Und für ausländische Gesellschaften sei eine Zinskorrektur vorgesehen, in deren Genuss heimische Leasingunternehmen nicht kämen. Diese Unterschiede würden mit zunehmender Vertragsdauer zwar geringer, ließen sich laut Leasing-Branchenvertreter aber sachlich nicht rechtfertigen. 

Massive Fahrzeugwert-Verluste verhindert

Dennoch gibt es aber nicht nur beim VÖL sondern auch bei Importeuren, Fahrzeughandel aber letztlich ebenso Fahrzeugbesitzern und somit Fuhrparkbetreibern Erleichterung. Denn die geplante, generelle Streichung hätte weitreichende Folgen wie einen drastischen Nachfragerückgang nach österreichischen Gebrauchtwagen im Ausland, sinkende Gebrauchtwagenpreise im Inland und damit unmittelbaren Wertverlust für alle Kfz-Besitzer und natürlich Fuhrparkbetreiber im großen Ausmaß zur Folge gehabt.

„Die nun ausverhandelte Regelung der NoVA-Rückvergütung ist zwar nicht ganz optimal, aber es ist erfreulich, dass unter Einbindung vieler Interessengruppen in gangbarer Kompromiss gefunden wurde, der schließlich gleichsam im letzten Moment die komplette Abschaffung der NoVA-Vergütung verhindert habe“, betont Günther Kerle, Sprecher der Automobilimporteure in der IV, um aber auch gleich auf die Komplexität der in dieser Ausprägung in Europa einzigartigen Zulassungssteuer hinzuweisen: „Die 1992 anstelle der davor geltenden Luxussteuer eingeführte NoVA ist ein teures, administratives Relikt, das keiner mehr durchblickt und mit extrem hohem Verwaltungsaufwand sowohl bei Behörden als auch den Unternehmen verbunden ist. Die NoVA in der derzeitigen Form hat absolut keinen Lenkungseffekt beim Fahrzeugkauf, da keinem Kunden die Höhe und schon gar nicht die dahinter liegende Berechnung bewusst ist. Somit ist auch ein keinerlei messbarer ökologischer Effekt gegeben. In Zeiten großer staatlicher Budgetprobleme ist uns klar, dass man nicht auf 500 Millionen Euro jährlich im Haushalt verzichten kann, aber wir regen dringend an, dass man endlich für eine Vereinfachung sorgt, insbesondere wenn derzeit intensive Entbürokratisierungsdiskussionen laufen. Die Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien umfassen inzwischen beinahe 440 Seiten, die mehr als aufwendige Berechnung und Verwaltung dieser Steuer sind mittlerweile nicht mehr darstellbar und führen darüber hinaus durch ihre Komplexität zu Verunsicherung und Rechtsunsicherheit.“

Kerle verweist weiters darauf, dass es seit Einführung der NoVA knapp 20 Änderungen gegeben habe, die diese Steuer mit jedem Mal mehr verkompliziert hätten. Der Ärger vieler Betriebe und der damit verbundene Aufschrei der Fahrzeug- und Leasingbranche bei der nun im Parlament diskutierten teilweisen Abschaffung der Rückvergütungsmöglichkeit beim Export zeigen – trotz des in letzter Minute erzielten Kompromisses – welche oftmals nicht leicht zu erkennenden, aber dramatischen Auswirkungen jede Änderung dieser Steuer mit sich bringen würde. „Wir hätten dem Bundesministerium für Finanzen mehrfach angeboten, bei der Ausarbeitung von Lösungen für ein einfaches, transparentes Steuermodell für den Kfz-Bereich zur Verfügung zu stehen, aber wir haben den Eindruck, dass man sich dieses Themas einfach nicht annehmen will“, so Günther Kerle abschließend.